Dokument 
Das bürgerliche Wohnhaus - Die nationale Hausindustrie - Darstellung der Wirksamkeit der Museen für Kunstgewerbe : (Gruppe XIX) - (Gruppe XXI) - (Gruppe XXII) ; Bericht / von Carl Th. Richter, Prof. der Staatswiss. an der Univ. zu Prag
Entstehung
Seite
10
Einzelbild herunterladen

333

10

99

Dr. Carl Th. Richter.

Wir wenden uns nun den Plänen des bürgerlichen Wohnhaufes zu, denn über nichts mehr als über diefe können wir als zur Sache gehörig berichten und wollen wenigftens der prämiirten Ausfteller folcher Pläne, foweit es uns geftattet ift, ohne in die Gruppe XVIII oder gar Gruppe XXV c hinüberzufchweifen, etwas ausführlicher noch gedenken. Wir zählen daher als zu unferer Aufgabe gehörig: die Pläne und Anfichten", wie fie in dem Buch und Prachtwerk der Gefellfchaft zur Beförderung der Baukunde in den Niederlanden, Amfterdam, zur Anficht aufge­legt waren; dann Mappe mit Zeichnungen eines bürgerlichen Wohnhaufes für eine Familie", von C. Luckow, Architekt aus Schwerin; die beachtenswerthen Zeichnungen und Pläne für bürgerliche Wohnhäufer, vom Architektenverein aus Bremen ausgeftellt; die Oefterreich repräfentirende Wiener Baugefellſchaft mit Plänen von Wohn- und Zinshäufern der Architekten Schumann und Tifchler. und endlich die vorgelegten Pläne des Architekten Wilhelm Stiafsny. Civilinge­nieur C. Luckhardt, aus Kronftadt in Siebenbürgen und zur ungarifchen Ausftel­lungsabtheilung gehörig, hatte mit gutem Rechte unter Gruppe XVIII den Plan eines bürgerlichen Wohnhaufes ausgeftellt, der aber mit in den Kreis unferer Aufgabe fällt und ähnliche Arbeiten in derfelben Abtheilung bedeutend überragt. Die gleich­falls prämiirten Ausstellungsobjecte des Georg Warien, Bergwerk und Hütten­vereines bei Osnabrück mit feinen zahlreichen Plänen von Arbeiter- und Beamten­wohnungen, übergehen wir an diefer Stelle ebenfo wie ähnliche zahlreiche nicht prämiirte Ausftellungsobjecte. Defsgleichen die in Grundriffen und Anfichten zahlreich ausgeftellten Villen und Luftfchlöffer.

Wenn wir die zu unferer Betrachtung gehörigen, oben aufgezählten Aus­ftellungsobjecte gewiffermafsen unter fefte Gefichtspunkte bringen wollen, fo bilden die deutfchen mit den ftammverwandten Niederländern eine ebenfo beftimmt abgegrenzte Richtung und Kategorie und gehören dem Cottageſyſteme an. Die Ausftellungsobjecte dagegen der Wiener Architekten repräfentiren das Kafernenfyftem oder das bürgerliche Wohnhaus als Zinshaus. Ein eigenthüm­liches Problem dagegen hat Karl Luckhardt zu löfen verfucht. Er wollte ein Wohnhaus herftellen, das den verfchiedenften Bedürfniffen zu entsprechen geeignet ift.

Was wir nun fchon früher in der Einleitung zu unferer Betrachtung gefagt haben, dafs das germanifche Leben durch das Zuſammenleben der Familie gekenn­zeichnet wird, das ist nun nicht blos im Allgemeinen dadurch auf der Ausftellung gekennzeichnet, dafs blos diefe Völker etwas zur Löfung diefer Frage beigetragen haben, fondern vor allen dadurch, dafs der Grundzug der gefammten architekto nifchen Anlage bei den deutfchen und niederländifchen Ausftellungsobjecten dahin geht, durch das Haus einmal die Familie nach Aufsen hin vollkommen abzu­fchliefsen, im Innern aber die ungeftörte und freie Bewegung der Familien­genoffen zu fichern. Das find ja die zwei wefentlichen Erforderniffe deffen, was der Deutfche eine angenehme Häuslichkeit nennt. Die öfterreichifchen Architekten mit ihren ganz anderen Aufgaben fuchen dasfelbe wenigftens durch ihre Wohnungs­ordnungen im Zinshaufe zu erreichen. Die erfte Aufgabe fuchten die zahlreichen Pläne der Gefellfchaft zur Beförderung der Baukunde in den Niederlanden, ebenfo wie jene des Bremer Architektenvereines zu löfen. Für die andere Aufgabe hat Wilhelm Stiafsny, wie Schumann und Fifcher, einige vortreffliche Mufter geliefert.

Die fchöne Sammlung von Plänen des bürgerlichen Wohnhaufes der Gefell. fchaft zur Beförderung der Baukunde in den Niederlanden, unter denen befonders einige Pläne des Architekten W. Springer Beachtung verdienten, war über­wiegend in die XVIII. Gruppe eingereiht und nur einige Totalanfichten fchienen durch Verfchiebung in die Gruppe XIX gekommen zu fein.

Danach erkannten wir, dafs das Mufter des bürgerlichen Wohnhaufes zu einer Hälfte ebenerdig, zur anderen ftockhoch gedacht ift, wobei ein durch­gehendes Veftibul einmal den Eintritt in das Haus, das andere Mal den Zugang