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Darftellung der Wirkfamkeit der Mufeen für Kunstgewerbe.
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Der Congrefs ſpricht den Wunſch aus: dafs alle Diejenigen, welche Zeichnungen alter Meifter befitzen, verwahren oder auf deren Aufbewahrungsart irgend einen Einflufs üben, dafür forgen mögen, dafs nur folche Zeichnungen unter Glas und Rahmen ausgeftellt werden, die im Lichte nicht Schaden leiden; dafs die Einrahmung fodann aber auch mit den nöthigen Vorfichtsmafsregeln gefchehe; dafs hingegen folche Zeichnungen, welche insbefondere durch Reibung gefährdet find, durch Verfenkung in vertiefte Paffe par touts gefchützt werden." " Der kunftwiffenfchaftliche Congrefs ernennt eine Commiffion, welche eine an den deutfchen Reichstag zu richtende Petition ausarbeitet, des Inhaltes, dafs von Reichswegen gefetzliche Beftimmungen für Erhaltung der nationalen Kunft. denkmäler getroffen werden mögen und eine oberfte Behörde für Erforschung und Erhaltung der Denkmäler eingefetzt werde.
Das Präfidium reicht die von der Commiffion ausgearbeitete Petition dem deutfchen Reichstage ein."
„ Die Verfammlung befchliefst, fich auf dem nächften Congrefs mit den Fragen der Katalogifirung, Anordnung und Confervirung gewerblicher Kunftgegenstände eingehend zu befchäftigen.
Die Verfammlung erfucht den ftändigen Ausfchufs, dafür die geeigneten Referenten zu beftimmen."
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Der kunftwiffenfchaftliche Congrefs wolle fich an alle Mufeen und Gypsgiefsereien mit der Aufforderung wenden, die neueften Verzeichniffe ihrer Abgüffe an das Oefterreichifche Muſeum einzufenden, fowie auch alle fpäteren Abformungen der genannten Anftalt anzuzeigen. Das Oefterreichifche Muſeum wird diefe Anzeigen in feinen ,, Mittheilungen" zur allgemeinen Kenntnifs bringen." Den anderen Hauptgegenftand der Tagesordnung bilden die Fragepunkte den kunftwiffenfchaftlichen Unterricht betreffend:
1. Soll im Unterrichte an Mittelfchulen auf Kunft gefchichte Rückficht genommen werden? und zwar
a) in Verbindung mit der Gefchichte?
b) in Verbindung mit dem Zeichenunterrichte?
c) bei dem Unterrichte in der deutfchen Sprache?
d) in felbftftändiger Weife?
2. Soll und kann in Mittelſchulen die kunftgefchichtliche Bildung durch Anfchauungsunterricht gefördert werden?
3. In wie weit ift für Zeichenlehrer an öffentlichen Anftalten eine kunftgefchichtliche Vorbildung nöthig?
4. Wie ift gegenwärtig der Zeichenunterricht für Studirende an Hoch fchulen befchaffen?
5. Wie find die Lehrmittelfammlungen für Kunftgefchichte, insbefondere an polytechnifchen Inftituten und Univerfitäten in Städten, die keine Mufeen und Gallerien haben, gegenwärtig befchaffen?
6. Welche Stellung hat gegenwärtig die Kunftgefchichte als Lehrfach an Univerfitäten und polytechnifchen Inftituten?"
Ohne weitere Debatte kommt die Refolution in ihren einzelnen Abfätzen zur Abftimmung und wird nach den Vorfchlägen der Commiffion angenommen. Diefelbe lautet:
,, I. Der Congrefs kann nicht wünſchen, dafs im Programme der Mittelfchulen, das heifst, der Gymnafien, Realfchulen, höheren Töchterfchulen und anderer gleich hoch ftehender Anftalten durch Aufnahme eines neuen Unterrichtszweiges die fchon ftark gehäuften Lehrgegenftände diefer Anftalten vermehrt werden. 2. Dagegen wird die Ueberzeugung ausgefprochen, dafs Anfchauung von Kunftwerken in guten und methodifch geordneten Reproductionen und Erfchliefsung des Blickes für Schönheit und Stil fich mit fchon vorhandenen Lehrfächern, hauptfächlich dem Gefchichtsunterrichte und der Lectüre der alten und modernen
"