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Dr. Carl Th. Richter.
Claffiker fo vereinigen laffen, dafs fie das Erlernen diefer Lehrfächer vielmehr erleichtern als erfchweren.
" 3. Damit diefer Anfchauungsunterricht wahrhaft künftlerifch bildend wirke, ift zu wünſchen, dafs jede Mittelfchule in Befitz eines Apparates von Nachbildungen vorzüglicher Kunftwerke komme, welche theilweife auch als Vorlagen beim Zeichenunterrichte verwendet werden können, um das Auge und den Zeichner an die Stilunterfchiede zu gewöhnen.
4. Der Congrefs erklärt für wünfchenswerth, dafs zum Studium der Kunft. gefchichte an allen Univerfitäten die Möglichkeit geboten werde, dafs aber auch fchon vorläufig die Lehramts- Candidaten für die Fächer der claffifchen und modernen Sprachen und der Weltgefchichte Gelegenheit erhalten, fich bei ihrer reglementmäfsigen Prüfung über den Beftand ihrer kunfthiftorifchen Kenntniffe auszuweifen."
Auf der Tagesordnung ftand dann die Verhandlung über die Fragepunkte: 1. In weffen Händen liegen gegenwärtig in Deutſchland, Oefterreich, Frank reich, Italien, England und Belgien die Reproductionen von Werken des Alterthums und der Kunft?
2. Inwieweit können und follen Regierungen auf die Reproductionen durch Private Einflufs nehmen? Sollen Staatsanftalten bei Reproductionen mitwirken und in welchem Maſse?
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3. Welche Erfahrungen hat man mit den verfchiedenen Reproductions. materialien gemacht?
4. Sollen fyftematifche Reproductionen und in welcher Weife ver anlafst werden fpeciell für Zwecke des Kunftunterrichtes und des kunft gefchichtlichen Unterrichtes?
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5. Soll auf die Preife der von öffentlichen Anftalten reproducirten Gegenstände und in welcher Weife eingewirkt werden?
6. Auf welcher Grundlage können öffentliche Anftalten unter einander mit reproducirten Werken in Taufch treten?
Hofrath v. Eitelberger erklärte darauf:„ Das Oefterreichische Muſeum wurde bereits aufgefordert, was Gypsabgüffe betrifft, die neuen Reproductionen ordnungsmässig zu publiciren und ihr Erfcheinen allen Anftalten mitzutheilen. Die Frage ift aufgeworfen, weil wir wohl in Beziehung auf Mitteleuropa über die Adreffen einigermafsen orientirt find, weil wir aber für das Ausland in der allergröfsten Verlegenheit find, wohin wir uns da zu wenden haben. Ich würde fehr gern erbötig fein, folche Adreffen in den Mittheilungen des Oefterreichifchen Muſeums aufzunehmen und fie fo Allen zur Verfügung zu ftellen."
Die endgiltigen Befchlüffe lauten:
,, Mufeen und. öffentliche Kunftinftitute werden erfucht, Privilegien zur Reproduction nur unter folchen Bedingungen zu ertheilen, welche der Ver waltung der betreffenden Inftitute eine Mitwirkung bei der Auswahl der zu reproducirenden Gegenftände wahren."
" Staatsanftalten, welche im Befitze kunfthiftorifcher oder zur Weckung des Kunftfinnes wichtiger Werke find, mögen erfucht werden, felbft tüchtige Reproductionen zu veranlaffen und zum Koftenpreife zu debitiren, da auf diefer Grundlage allein öffentliche Anftalten unter einander durch Austausch von Reproductionen in Beziehung treten können."
„ Der kunftwiffenfchaftliche Congrefs( als fachwiffenfchaftliche Inftanz) befchliefst, das baierifche Unterrichtsminifterium zu erfuchen, eine Publication der alten Pinakothek und der anderen baierifchen Staatsgallerien, insbefondere auf photographifchem Wege unmittelbar nach den Originalen, in jeder Weife zu begünftigen und zu ermöglichen, refpective es möge gegebenen Falles eine würdige Ausgabe von Originalaufnahmen geftatten."
In Betreff der Pofition 3 erklärt