DAS BAUERNHAUS
MIT SEINER
EINRICHTUNG UND SEINEM GERÄTHE.
( Gruppe XX.)
Bericht von
DR. K. J. SCHRÖER.
Allgemeines.
Bei Feftftellung der Gruppen zur Wiener Weltausftellung von 1873 wurde die XX. in folgender Weife näher beftimmt:
"
Das Bauernhaus mit feinen Einrichtungen und feinem Geräthe:
a) ausgeführte Gebäude, Modelle und Zeichnungen von Bauernhäufern der verfchiedenen Völker der Erde;
b) vollſtändig eingerichtete und mit Geräthen ausgeftattete Bauernftuben." Diefe Beftimmung ift leider nicht zugleich von folchen näheren Erläute rungen begleitet gewefen, die eine Uebere inftimmung der Auffaffung in Bezug Mindeſtens ift das auf Zweck und Ziel des Gegenftandes herbeigeführt hätten.
Specialprogramm der XX. Gruppe vom 1. October 1871 nicht überall richtig aufgefafst worden. Diefs hatte die Folge, dafs die Aufftellung diefer Gruppe, entweder, weil man den Zweck nicht einfah, übergangen wurde, wie z. B. von Seite eines hervorragend praktifchen Volkes wie die Engländer, oder dafs fie unter ganz verfchiedenen Gefichtspunkten aufgefafst wurde, oder, in Folge einer unklaren Auffaffung, verfehlte und zwecklofe Darftellungen erzielte.
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Wir wollen abfehen davon, dafs von„, Bauernhäufern der verfchiedenen Völker der Erde" eigentlich wohl nicht die Rede fein kann, indem eine auf Ackerbau und Viehzucht begründete Wirthfchaft und fomit ein Bauernftand nur überhaupt bei einem beftimmten Kreis von Völkern vorhanden ift. Wir müffen ferner auch in Bezug auf diefe Völker wohl den weiteften Begriff für Bauernftand gelten laffen, denn nicht überall ift der Grundbefitz in den Händen von Bauern im engeren Sinne, den der Deutfche mit dem Worte verbindet; es werden demnach nicht nur Vollbauern und Halbbauern, fondern auch Koffaten oder Büdner, Häuslinge oder Kleinhäusler und Pächter hier als Bauern anzufehen fein, wenn fie fich nur mit Feldbau befchäftigen und nicht einem ftädtifchen Gemeinwefen, fondern einer Landgemeinde angehören.
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