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Dr. K. J. Schröer.
Wenn eine folche Auffaffung nun vielleicht als felbftverſtändlich erfcheine mag, fo war doch damit noch nicht der Zweck und das Ziel der Ausftellung, wi die Aufgabe, die fich für den Ausfteller von Bauernhäufern daraus ergibt, übe jeden Zweifel erhaben. Es konnte diefe Gruppe den Zweck haben, die Baukun für landwirthfchaftliche Zwecke zu heben; dann war die Aufgabe die, mit de einfachften Mitteln die zweckmäfsigften Bauten und Einrich tungen herzuftellen. Es konnte aber auch der Zweck fein, der naiven volks mäfsigen Baukunft künftlerifche Motive abzugewinnen und diefelben ftiliftifci idealifirt zur Anfchauung zu bringen. Es konnte endlich die Abfich fein, beſtimmte ländliche Anwefen, wie fie in Wirklichkeit find zur Anfchauung zu bringen, fowie Nationaltrachten ausgeftellt waren Diefs hätte zunächft einen belehrenden ethnographifchen Zweck, es hätte aber neben diefer theoretifchen auch eine praktifche Bedeutung gehabt indem eine folche Ausftellung ein geeignetes Mittel fcheint, den wichtigen Stan der kleineren Landwirthe in den Wettkampf der Völker mit heranzuziehen un deffen Theilnahme lebendig anzuregen.
Es konnte fich dabei immer auch das Streben geltend machen, auch die Lage und das Schickfal eines Volkes dem allgemeinen Intereffe der Welt näherzurücken Diefe an dritter Stelle angeführten Gefichtspunkte waren wohl die bei Feft ftellung der XX. Gruppe mafsgebenden, die freilich von den Ausftellern nich überall gleich richtig aufgefafst worden find, wenn auch alle Ausfteller von Bauer häufern, mit Ausnahme des ruffifchen, von diefer Auffaffung ausgingen.
Mufterhäufer, Vorfchläge zu möglichft zweckmäfsigen billigen Wohnungen ammt Einrichtung für Landwirthe find nicht vorgekommen.
Die Auffaffung war alfo allgemein die, dafs es fich um Aufftellung wirkliche Bauernhäufer mit ihrem Inhalte, oder um Aufftellung von Modellen derfelber handelt. Bei ihrer Beurtheilung konnte in erfter Reihe nur die Echtheit und Vollständigkeit, mit der die Aufgabe gelöft wurde, in Frage kommen. In zweiter Reihe kam dann in Betracht die Wichtigkeit, die der ausgeftellte Gegenſtand an fich hat. Es kann die Darftellung von Zuftänden, Sitten und Gebräuchen, foweit eine folche durch ein Haus und deffen Einrichtung, befonders wenn es von ein gebornen Infaffen bewohnt wird, möglich ift, je nach dem Schickfale, der Lage und Neuheit eines Volksftammes, letzteres in Bezug auf die übrige Welt, gröfser oder geringere Theilnahme erregen, und es wird das Verdienft der Ausftellung von diefer Seite denn auch höher oder geringer angefchlagen werden.
Diefe Gefichtspunkte berühren das Verdienft des Ausftellers, der in de meiften Fällen hier von dem Erzeuger zu unterfcheiden ift. Sowie aber die Gefchicklichkeit oder der Gefchmack des Erzeugers bei Gegenftänden des häus lichen Gewerbfleifses einer Anerkennung und ermunternden Auszeichnung wert fein kann, fo kann wohl auch hier, wo das Ausgeftellte nicht Nachahmung, fonden urfprüngliches Erzeugnifs ift, das Gefchick und der Gefchmack des Erzeugers Würd gung finden. Das Preisgericht ift auf folche Erwägungen nicht näher eingegangen und fprach fowohl den preiswürdigen, als auch den verfehlten Objecten der XX. Gruppe ohne Unterfchied gleichmässig diefelbe Anerkennung zu. Nur das walachifche Haus fcheint vergeffen. Wenn dadurch wirklich verdienftliche Ausstellungsobjecte zurück gefetzt erfcheinen, fo foll diefs wahrfcheinlich aufgewogen werden durch die Aufmunterung, die man dem Gegenftande im Allgemeinen zuwenden wollte. Ob ein rein fittengefchichtlicher Zweck nun der Aufgabe einer Weltausftel lung entspricht oder nicht, ob die Mühe und die Koften einer folchen Ausstellung die die Betheiligung entfernterer Ausfteller faft ausfchliefst, durch irgend ein Ergebnis für die Ausfteller hinreichend aufgewogen wird, bleibe dahingeftellt.
Die Thatfache läfst fich nicht in Abrede ftellen, dafs die wenigen Bauern häufer, die auf dem Ausftellungsplatze zu fehen waren, auf die Befucher ein aufserordentliche Anziehungskraft übten. Es war in der That auffallend, dal kaum ein anderer Gegenftand der Kunft und des Gewerbfleifses, dafs alle Pracht