KIRCHLICHE KUNST.
( Gruppe XXIII.)
Bericht von
HANS PETSCHNIG,
k. k. Profeffor und Architekt in Wien.
EINLEITUNG.
Die letzte Parifer Ausstellung 1867 hatte die kirchliche Kunft nicht in eine Gruppe zufammengefafst; zerftreut, in den verfchiedenen einfchlägigen Gruppen, mufste man diefe Richtung der Kunftinduftrie und des Kunftgewerbes erft mühfam auffuchen, um einen Ueberblick über die Thätigkeit der Arbeit in dem Gebiete der Kirche zu erhalten.
Der eminente Einflufs jedoch, den der Cultus zu allen Zeiten auf die Kunfterzeugniffe geübt hat, ift fo unleugbar als das religiöfe Bedürfnifs, das fich in den Völkern immer kund gegeben hat. Defshalb wurde, um die Bedeutung der kirchlichen Kunft zur allgemeinen Anfchauung zu bringen, in der Wiener Weltausftellung eine eigene Gruppe gefchaffen und die kirchliche Kunft felbftftändig zur Darftellung gebracht.
Wenn wir in der Cultur- und Kunftgefchichte zurückblicken, fo fehen wir in den Dolmen von Saumur, von Locmariaker, in den celtifchen Monumenten von Carnac, von Stonchenge bei Salisbury mit den regelmäfsig angelegten Grundriffen die Anfänge einer erften kirchlichen Architektur. In Mexico zeigen uns der Incas- Tempel auf Titicaca, das Tempelthor bei Tiagnanaco, die Idole auf den Sandwichs- Infeln, die Opferfteine und Reliefs fchon ausgebildete Bauwerke und kunftvoll gearbeitete Bildnereien; noch mehr erkennen wir, wenn wir die egyptifchen Tempel und Grabmäler der Vorzeit durchforfchen, wie fehr die Kunft fchon in frühefter Zeit beftrebt war, ihr Höchftes zu leiften, wenn fie Cultuszwecken dienen konnte.
Mächtig mufste jeden Fachmann der Bau des mexikanifchen Tempels, fowie des egyptifchen von Philae ergreifen, welche in der letzten Parifer Weltausftellung die äufseren Anlagen um den Induftriepalaft fchmückten und uns in die Zeit hohen Alterthums zurückführten, wo untergegangene Völker ein hohes Culturleben gefchaffen hatten und beftrebt waren, den idealen Zwecken durch die Kunft den höchften Ausdruck zu geben.
Man kann daher dem Gedanken, die kirchliche Kunft als einheitliche Gruppe zufammenzufaffen, nur die gröfste Anerkennung zollen, und es dürfte gewifs im allgemeinen Intereffe liegen, das Specialprogramm, welches fchon am 15. Jänner 1872 feftgeftellt wurde, hier einzufchalten. Es lautet:
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