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J. Langl.
Dem Münchner Realgymnafium kam das Regensburger in guten Freihandzeichnungen zunächft und wurde nur durch fchlechte figurale Vorlagen wieder verdorben, was im Ornamente durch ,, Herdtle" gut gemacht war. Wahre Miffethaten im figuralen Zeichnen fanden fich auch in den Portefeuilles der Anftalten von Nürnberg und Würzburg, wobei ganze Acte mit der Feder gezeichnet erfchienen! An letzterer Schule wird übrigens gut mit Bleiftift nach Gypsornamenten gearbeitet.
Das Zeichnen an den übrigen Lateinfchulen fpielt auch in Baiern wie allerorts eine ziemlich ifolirte Rolle und wird fie fpielen, fo lange nicht von beiden Seiten, von den realen und den humaniftifchen Fächern eine Brücke angebahnt wird. Die revidirte Ordnung der lateinifchen Schulen und der Gymnafien im Königreiche Baiern vom Jahre 1863 duldet das Zeichnen als facultativen Gegenftand und überläfst es dem ,, Pflichteifer der Rectorate und Lehrer, dafs durch geeignete Belehrung ein lebhaftes Intereffe dafür bei der Jugend erweckt werde". Dafs diefe Verordnung ein Schlag ins Waffer war, wird begreiflich fein- ohne dafs den betreffenden Rectoraten und Lehrern ein Vorwurf zu machen wäre. Eine Ahnung des Bedürfniffes nach dem Zeichenunterricht taucht wohl in dem ,, Entwurf einer Ordnung gelehrter Mittelfchulen im Königreiche Baiern"( ausgearbeitet von der Berathungscommiffion 1870) wieder auf, aber blofs als Irrwifch, feftgehalten wurde der Gedanke noch keineswegs. Der betreffende Paragraph ( 2) heifst: ,, Der Unterricht im Zeichnen ift den bisherigen Beftimmungen der Studienordnung nach als ein facultativer Lehrgegenftand unter die Lehrfächer der Studienanftalten aufgenommen. Bei der Wichtigkeit diefes Unterrichtes für die Erweiterung des Formenfinnes und die Bildung eines geläuterten Gefchmackes ift die Frage eine wohl berechtigte, ob derfelbe nicht wenigftens für die Claffen der lateinifchen Schule als ein obligater Lehrgegenftand vorgefchrieben werden follte. Da indeffen die Commiffion hierüber keine Verhandlung gepflogen hat, fo ift in dem vorliegenden Entwurf in Uebereinstimmung mit den bisherigen Beftimmungen der Zeichenunterricht als ein facultativer Unterrichtsgegenstand behandelt worden."
Diefe Frage bleibt dann vorläufig noch offen; aber fie tritt von Tag zu Tag ernfter an die humaniftifchen Bildungsanftalten heran. Der Kunftunterricht pocht mit Gewalt an die Pforten der Gymnafien und fie werden den Titel ,, humaniſtiſche Bildungsanftalten" im vollen Umfange erft rechtfertigen, bis diefe leider zu lange vernachläfffigte Disciplin ergänzend zu den beftehenden getreten fein wird.
Wir wenden uns zu jenen Schulen, in welchen das Zeichnen vorwiegend gewerbliche Intereffen zu vertreten hat, nämlich den gewerblichen Fortbildungsfchulen und den eigentlichen Induftrie- oder Gewerbefchulen. Faft jeder bedeuten dere Ort in Bayern hat feine meift von der Commune erhaltene gewerbliche Fortbildungsfchule, in welchen zum Theil rein gewerblichen, dann aber auch land wirthschaftlichen und commerciellen Intereffen Rechnung getragen wird. Diefe Schulen haben zunächft den Zweck, den Handwerker in Bezug auf feinen Beruf weniger für das fpeciell Fachliche, als vielmehr für die allgemeine Bildung vorzubereiten, um gediegene gewerbetreibende Männer zu erziehen, die neben dem Wiffen in ihrem Fache auch eine gewiffe geiftige Reife befitzen, den heutigen focialen und politifchen Anforderungen entſprechen. Dafs in diefen Anftalten das Zeichnen nach jeder Richtung eine wichtige Rolle zu fpielen berufen ift, wird Niemand in Frage ftellen.
Es ift damit für's Allgemeine läuternd auf den Gefchmack einzuwirken und dann die fo nothwendige techniſche Fertigkeit zu pflegen, welche fich unmittelbar ins Praktiſche überträgt. Dem erfteren wird nur durch einen fyftematifchen Lehrgang mit gut gewählten Vorlagen entſprochen werden können, während das letz tere von der Thätigkeit und dem Fleifse der Schüler abhängen wird. Die baierifchen gewerblichen Fortbildungsfchulen laffen leider im Allgemeinen, den vorgelegten Arbeiten nach in beiden Richtungen noch Vieles zu wünſchen
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