Der Unterricht in der Gefchichte.
27
Um fo reicher ift in Oefterreich die čechifche Literatur an Lehrbüchern für den Gefchichtsunterricht. Schon im Jahre 1851 erfchien eine öfterreichifche Gefchichte von W. W. Tomek, die von Dr. Kraus ins Deutfche überfetzt wurde, und auch die behördliche Approbation erhielt. Der Schulbücherverlag veran lafste dann die Abfaffung einer Gefchichte fürs Obergymnafium durch Lanyi Carl, die bis zum Mittelalter gedieh.
Aufserdem fchrieb Ninger Carl eine allgemeine Gefchichte für Untergymnafien, die in der 2. Auflage erfcheint, und Johann Le pař eine folche für Obergymnafien. Auch erfcheint eine čechifche Ueberfetzung von Dr. Gindely's Lehrbuch für Untergymnafien.
Die übrigen flavifchen Stämme können mit der czechifchen Production hiftorifcher Lehrbücher nicht concurriren. Die Polen können nur Ueberfetzungen deutfcher Werke( W. Pütz, überfetzt von Jerzykowski, Niedzielski, Golembowski und Tatomir, Welter von Sawczynski, Hannak's Vaterlandskunde von Sternal) und ein einziges Lehrbuch der polnifchen Gefchichte von Schmidt aufweifen; die Ruthenen befitzen gleichfalls eine Ueberfetzung von W. Pütz, bearbeitet von Ilnicki und aufser diefer, was befonders betont werden mufs, ,, Erzählungen über Rufsland und die Rufsinen"( Wisty pro zemlu rusku i Ruffiniw) als Hilfsbuch zur Landesgefchichte. Nur die Slovenen ftreben den Czechen nach. Sie befitzen eine allgemeine Gefchichte von Vertovec und Verne, die an der Lehrer- Bildungsanftalt in Görz gebraucht wird, und eine Weltgefchichte für die unteren Claffen der Mittelfchulen von Jesenko. Ueberdiefs eine populäre Gefchichte des flovenifchen Volkes von Terdina.
An den italienifchen Mittelfchulen wurde anfangs nach Ueberfetzung franzöfifcher Werke, namentlich der Gefchichte von Lamé Fleury, die Gefchichte gelehrt; aber bald machte fich deutfcher Einflufs geltend. Gegenwärtig find die Ueberfetzungen von Welter, die verfchiedenen Bearbeitungen von W. Pütz( durch Maffei, Mafchka, Pullich) faft allgemein in Gebrauch.
Als Hilfsbücher werden von Italienern felbftftändig verfafste Werke, wie T. d'Angeli's alte und Univerfalgefchichte, Schiaparelli's orientalifche und griechifche Gefchichte, Bertolini's römifche Gefchichte benützt.
-
Realfchule. Bis zum Jahre 1869 war der Gefchichtsunterricht in den Realfchulen fehr vernachläfsigt. Für die Unterrealfchule war gar kein Gefchichtsunterricht vorgefchrieben, fondern es follten gelegentlich nur Erzählungen biographifchen Inhaltes in den geographifchen Unterricht verwoben werden. An der Oberrealfchule wurde in der 1.( 4) Claffe Alterthum bis 800 p. Chr., in der 2.( 5. Claffe) Mittelalter und Neuzeit bis 1815, in der 3.( 6. Claffe) öfterreichifche Gefchichte gelehrt. Selbft als die Realfchul Ordnung im Jahre 1867 revidirt wurde( 1867 31. Auguft), blieb der Stoff ungeändert, wiewohl in der Vertheilung der Stunden eine Verbefferung Platz griff. Erft das Jahr 1869 brachte diefen Unterrichtszweig auch in der Realfchule zu Ehren. Nach den verfchiedenen Landesgefetzen von den Jahren 1869 und 1870 find für Gefchichte in der Unterrealfchule je 2, in der Oberrealfchule je 3 Stunden beftimmt, und zwar für die 2. Claffe Alterthum, für die 3. Claffe Mittelalter, für die 4. Claffe Neuzeit, Mittelalter und Neuzeit mit Hervorhebung der öfterreichifchen Gefchichte; für die 5. Claffe pragmatifche Gefchichte des Alterthums, für die 6. Claffe Gefchichte des Mittelalters und der Neuzeit bis zum XVII. Jahrhundert; für die 7. Claffe ausführliche Behandlung des XVIII. und XIX. Jahrhunderts und Verfaffungslehre.
Von Lehrbüchern werden zumeift die an den Gymnafien üblichen gebraucht. Doch find noch fpeciell für Realfchulen approbirt: L Schmued's Leitfaden zum gefchichtlichen Unterricht an den Unterrealfchulen( 1. Band Minifterialerlafs vom 30. Jänner 1864, 2. Band Minifterialerlafs vom II. Auguft 1868) und Dr. A. Gindely's Lehrbuch der Gefchichte für Realfchulen( 1. Band Minifterialerlafs vom 12. October 1859 und 2. Band Minifterialerlafs vom 17. Juli 1860).