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Unterricht in der Geschichte : (Theilbericht der Gruppe XXVI) ; Bericht / von Emanuel Hannak, Director des Landes-Proseminars in Wiener-Neustadt
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Dr. Emanuel Hannak.

Mittelfchulen.

Gymnafien. Der Gefchichtsunterricht an diefen Anftalten war bis­her mancherlei Wandlungen unterworfen, nicht fo fehr in der Art der Behand­lung, als vielmehr in feinen Beziehungen zur Geographie. Urfprünglich wurde die Geographie der Gefchichte untergeordnet; aber fchon im Jahre 1857 machte fich eine realiftifche Strömung geltend, welche gegen die Beeinträchtigung der Geographie durch die Gefchichte und für die Emancipation der Geogra­phie eintrat. Im Jahre 1870 fand diefe Strömung in der zur Revifion des Organi­fationsentwurfes zufammenberufenen Enquête Ausdruck, indem diefe befchlofs, den Unterricht in der Gefchichte bis zur Gegenwart fortzuführen und der Geographie einen befonderen Lehrplan zuzuweifen. Mit Berücksichtigung diefer Befchlüffe erliefs das Minifterium am 12. Auguft 1871, Z. 8568, eine Verordnung, durch die der Gefchichtsunterricht definitiv geregelt wurde. Nach derfelben ift im Unter­Gymnafien der 2. Claffe in 2 Stunden die Gefchichte des Alterthums, der 3. Claffe in 1 Stunde eine Ueberficht des Mittelalters und in dem 1. Semefter der 4. Claffe in wöchentlich 4 Stunden eine Ueberficht der Gefchichte der Neuzeit mit befonderer Rückficht auf öfterreichifche Gefchichte vorgefchrieben. Im 2. Semeſter wird keine Gefchichte gelehrt. Im Ober- Gymnafium ift in der 5. Claffe ( 4 Stunden wöchentlich) die Gefchichte des Alterthums bis auf Auguftus, in der 6. Claffe( 3 Stunden wöchentlich), die Zeit von Auguftus bis zum Schluffe des Mittel­alters, in der 7. Claffe( 3 Stunden wöchentlich) die Neuzeit und im 1. Semefter der 8. Claffe die Gefchichte der öfterreichiſch- ungarifchen Monarchie durchzu­nehmen, während das zweite Semefter diefer Claffe keinen Gefchichtsunterricht hat.

Gegenüber dem früheren Lehrplan find die Befchränkungen des Mittelalters im Unter- Gymnafien auf eine Stunde, des für das Gymnafium fo wichtigen Alter­thums auf eine Claffe, und die Aufnahme der ganzen öfterreichiſchen Geſchichte in ein Halbjahr, Mafsregeln, deren Durchführbarkeit erft die Praxis darthun mufs. Bezüglich der Lehrbücher hielt fich Oefterreich zunächft an Deutfch­land. Die Werke von Pütz und Welter waren durch lange Zeit die in den deutfchen Schulen zunächft verwendeten. Erft in den Jahren 1865( Minifterial­erlafs vom 18. Auguft) und 1866( Minifterialerlafs vom 5. Juli) wurde ein in Oefterreich erfchienenes Lehrbuch der Gefchichte, das von Dr. Anton Gindely, approbirt. Es ift in zwei Stufen( für Unter- und Obergymnafien) abgetheilt und unterfcheidet fich von den in Deutfchland erfchienenen Lehrbüchern, an die es in feiner ganzen Anlage erinnert, durch eine gröfsere Berücksichtigung Oefterreichs und durch das Hinzufügen von Abbildungen, welche die Religion, die bildenden Künfte, die Kleidung, das Kriegswefen und dergl. der wichtigften Culturvölker zu erläu­tern beftimmt find.

Aufser diefem Lehrbuche für allgemeine Gefchichte ift nur noch ein der­artiges Werk in deutfcher Sprache erfchienen. Es ift das von Dr. E. Hannak gearbeitete, das in 3 Bänden, Alterthum, Mittelalter und Neuzeit mit Rückficht auf den Lehrplan von 1871 behandelt und zunächft für den Gebrauch des Unter­gymnafiums und der Unterrealfchule berechnet ift. Hannak betont die Cultur im Mittelalter und Neuzeit ftärker, als diefs Gindely thut, hat wie diefer Abbil dungen, nicht aber am Schluffe des Buches, fondern in den Text aufgenommen, befchränkt fich aber in denfelben faft ausfchliefslich auf die Werke der Baukunft. Die zwei erften Bände erhielten die behördliche Genehmigung, Alterthum, ( 3. October 1870, Zahl 9836), Mittelalter( 30. September 1872, Zahl 11.523); der dritte harrt ihr entgegen.

Auch für öfterreichifche Gefchichte find nur zwei Lehrbücher in deutfcher Sprache behördlich approbirt. Es ift diefs die öfterreichische Gefchichte von Neuhaufer( zunächft für Realfchulen mit Erlafs vom 19. Sep­tember 1865, Zahl 9788) approbirt, in neuer Auflage von G. Herr herausgegeben, und die öfterreichifche Vaterlands- Kunde von Dr. E. Hannak, die in ihrem erften Theile auch öfterreichifche Gefchichte bis zum Jahre 1526 behandelt.