2
Rudolf Weinwurm.
Verzicht leiften; wo jedoch folche Zuftände nicht obwalten und wo, wie in allen hervorragenden Culturftaaten, man den Einfluss der mufikalifchen Kunft als Bildungsmittel zu würdigen angefangen hat, da mag die geringe Vertretung nach jener Seite hin Befremden erregen. Wenn auch zugegeben werden mufs, dafs die mufikalifche Kunft, an fich betrachtet, dem Wefen und den Zwecken der modernen Ausftellungen von felbft und infolange fich entziehe, als nicht Jedermann die Fähigkeit befitzt, eine etwa aufliegende Partitur zu lefen und den Werth und die Bedeutung derfelben als eines mufikalifchen Kunftwerkes fofort zu erkennen, fo bietet fie anderfeits, fchon nach Analogie anderer wiffenfchaftlicher und künftlerifcher Gebiete, eine Reihe von culturellen Momenten dar, die durch Wort und Zahl dargestellt und in ihrer Bedeutung durch das Auge erfafst werden können. Das Verlangen ift berechtigt, dafs dort, wo es fich in einem gegebenen Momente um ein anfchauliches Bild der gefammten Cultur handelt, auch die Mufik, diefe populärfte und tiefgreifendfte aller Künfte, nicht fehle, und dafs insbefondere die Sorgfalt, welche die verfchiedenen Staaten und Corporationen der Pflege diefer Kunft als Unterrichts- und Bildungsmittel zuwenden, zur Darstellung gelange. Diefer Forderung wurde, wie aus dem Nachfolgenden hervorgeht, nur in den feltenften Fällen entſprochen; im Uebrigen vermifste man in der Weltausftellung faft in allen Ländern ftatiftifche und andere hieherbezügliche graphifche Darftellungen: die Berichte der Mufik- Lehranstalten und Mufikvereine, die wefentlichen Angaben über die ftaatliche oder private Organiſation und Verbreitung des Mufikunterrichtes und viele andere für eine genauere Darftellung diefes Gebietes unentbehrliche Angaben.
Nach diefen einleitenden Bemerkungen, welche den Standpunkt des Berichtes und deffen durch die vorliegenden Umftände bedingte Begrenzung kennzeichnen, wenden wir uns nunmehr den einzelnen Ländern zu
Oefterreich.
In Hinficht auf den Mufikunterricht war die Betheiligung Oefterreichs an der Weltausftellung eine dreifache:
1. Durch die Aufftellung einer ziemlich vollſtändigen Collection der gegenwärtig an den öffentlichen Schulen in Verwendung ftehenden muſikaliſchen Lehrmittel und Liederfammlungen, als Theil der vom k. k. Unterrichtsminifterium veranlafsten Collectivaus ftellung des öfterreichischen Unterrichtes;
2. durch einen auf diefe Collection bezüglichen und im Auftrage des k. k. Unterrichtsminifteriums abgefafsten Bericht über den Mufikunterricht; 3. durch die in diefes Gebiet einfchlägigen Materialien in dem ein Ausftellungs object bildenden öfterreichifchen Schulhaufe.
Die wichtigften Angaben des erwähnten Berichtes mögen hier eine Stelle finden. Er conftatirt, dafs die Pflege des Gefanges- wenigftens in dem deutſchen Sprachgebiete der öfterreichifchen Monarchie- von Jahr zu Jahr im Fortfchreiten begriffen ift, an Umfang und Bedeutung zunimmt, dafs der Staat die bezüglichen Beftrebungen begünftigt und neuerdings mit der Einführung von Lehrerprüfungen für Mufik auch nach und nach die geeigneten künftlerifchen Kräfte diefem Gebiete zuzuführen die Abficht hat. Er weift ferner die gefetzlichen Beftimmungen nach, welche hinfichtlich des Mufikunterrichtes an den öffentlichen Lehranstalten in Geltung find, woraus hervorgeht, dafs der Gefangunterricht an den Volks- und Bürgerfchulen, an den Lehrer- und Lehrerinen- Bildungsanftalten obligatorifch ift, an den Realfchulen und Gymnafien jedoch in die Kategorie der fogenannten freien Lehrgegenstände, das ift folcher Gegenftände, eingereiht ift, die nur in gewiffen Fällen, namentlich wenn das bezügliche Unterrichtsbedürfnifs erwiefen und die geeigneten Lehrkräfte hiefür vorhanden find, in den Lehrplan aufgenommen werden.