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Das gewerbliche Unterrichtswesen : (Gruppe XXVI, Section 4) ; Bericht / von Armand von Dumreicher
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Das gewerbliche Unterrichtswefen.

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diefem Zweige reicher ausgeftellt hatte, als andere Staaten, erfchien um ío werth­voller für den Volkswirth und Schulmann Oefterreichs, als dasfelbe einerfeits feinen nationalen, gefellſchaftlichen und ökonomifchen Verhältniffen nach von fämmtlichen europäiſchen Induſtrieftaaten den weftöfterreichifchen Ländern am nächften fteht und fomit unter den ähnlichften Bedingungen im Gebiete gewerb­lichen Unterrichtes arbeitet wie diefe, und als anderfeits eine der wichtigften Arten gewerblicher Lehranstalten gerade in Deutſchland fich zuerft und am fruchtbarften ausgebildet hat und fodann von dort über Belgien nach Frankreich, England und neueftens nun auch nach Oefterreich verpflanzt worden ift.

Die moderne, ganztägig und täglich unterrichtende Gewerbefchule, auch ,, mittlere" Gewerbefchule genannt, im Gegenfatze zur gewerblichen Hoch­fchule, oder höhere" Gewerbefchule zur Unterfcheidung von der gewerbli­chen Fortbildungsfchule- hat fich nämlich vor mehr als vierzig Jahren insbefondere im nördlichen Deutfchland zu entwickeln angefangen und unter dem belebenden Einfluffe und den gebieterifchen Anforderungen des praktifchen Gewerbelebens zu hauptfächlich nach bau- und mafchinengewerblicher Richtung fich fpaltenden Organismen ausgeftaltet, deren didaktifch- pädagogifche Traditio nen von Jahrzehnt zu Jahrzehnt fich mehr feftigen und deren Einrichtungen fich in den verfchiedenften Theilen des Reiches allmälig gleichmäfsiger formen. In nicht mehr ferner Zeit dürfte die mittlere Gewerbefchule zu einem kaum minder feften pädagogifchen Begriffe geworden fein, wie die von älteren Ueberlieferungen getragenen Gattungen von Lehranstalten der deutfchen Culturftaaten.

Die ältefte Baugewerbe- Schule des ganzen deutfchen Culturgebietes ift die im Jahre 1823 errichtete Münchener; und die erfte norddeutſche Baugewerk­Schule wurde vom Kreis- Baumeifter Haarmann zu Holzminden im Herzogthume Braunfchweig vor mehr als vier Decennien gegründet. Allmälig entstanden ähn­liche, dem Bedürfniffe der ftrebfameren Arbeiter dienende Anftalten, theils von Privatunternehmern, theils von Gemeinden ins Leben gerufen, erhalten oder unterſtützt, in den meiften Mittel- und Kleinftaaten Deutſchlands, zumal auch mehrere Staatsregierungen ihr Intereffe den neuen Schöpfungen fchenkten und mehrfach, wie namentlich in dem fonft fo fparfamen, in Unterrichtsangelegenheiten aber ftets freigebigen Sachfen, fehr bedeutende Mittel zu folchen Zwecken ver­wendeten. Den baugewerblichen traten, der induftriellen Entwicklung Deutfch­lands gemäfs, mit der Zeit maſchinengewerbliche Schulen zur Seite oder wurden als ergänzende Abtheilung den fchon beftehenden Baugewerk Schulen angefügt. Bis heute hat fich eine Gliederung herausgebildet, derzufolge eine folche Anftalt in der Regel aus einem den beiden oder den mehreren, etwa noch chemifchen Abtheilungen gemeinfamen Vorbereitungscurfe und aus hieran fich anfchliefsenden, getrennten Fachcurfen befteht.

Preufsen. In Preufsen fanden diefe Anftalten, welche die Arbeiterclaffe für bestimmte, fcharf begrenzte Gruppen verwandter Gewerbe auszubilden ftreben, minderen Anklang und der Staat wendete feine Pflege faft ausfchliefslich Gewerbe­fchulen von mehr allgemeinem Charakter zu, welche in mancher Hinficht den früheren öfterreichifchen Realfchulen nicht unähnlich waren und welchen lange Zeit als vorwiegende Aufgabe zufiel, dem königlichen Gewerbe- Inftitute zu Berlin technifch vorgebildete Schüler zuzuführen. Vom Jahre 1817, wo zu Aachen die erfte derartige Anftalt gegründet wurde, bis zum Jahre 1869, in welchem eine folche zu Oppeln ins Leben trat, wurden 27 folche Schulen in Preufsen errichtet; gegenwärtig beträgt deren Zahl 30.

Nach dem Organifationsplane vom 5. Juni 1850 follten an diefen Provincial­Gewerbefchulen vorzugsweife Mathematik, Naturwiffenfchaften und die verfchie­denen Richtungen des Zeichnens in zwei Jahrgängen Pflege finden. Als Bedin­gung der Aufnahme wurde eine Vorbildung gefordert, welche der an einem Gym­nafium bis zur Quarta inclufive oder an einer höheren Bürger- oder Stadtfchule erreichbaren entſpricht.