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Das gewerbliche Unterrichtswesen : (Gruppe XXVI, Section 4) ; Bericht / von Armand von Dumreicher
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Armand Freiherr von Dumreicher.

Der Reorganifationsplan vom 21. März 1870 dehnte fodann den Gefammt­curs der Gewerbefchulen auf drei Jahrgänge aus, fügte den Unterricht in neueren Sprachen in den Lehrplan ein, und verfchärfte die Aufnahmsbedingungen auf das bedeutendfte, fo dafs die Candidaten nunmehr die Reife für Secunda eines Gym­nafiums oder einer Realfchule erfter Ordnung( in Oefterreich 7. Claffe) nachzu­weifen haben.

Aus dem früheren Lehrplane gingen in den neuen folgende Unterrichts­gegenftände, theilweife mit wefentlicher Hinausrückung des Lehrzieles, über: Mathematik, Phyfik, Chemie, Mineralogie, Mechanik, Mafchinenlehre, mechaniſche und chemifche Technologie, Freihand- und Linearzeichnen, Bau- und Mafchinen­zeichnen, Bau- Conftructionslehre und Modelliren; neu hinzu kamen: deutfche, franzöfifche und englifche Sprache, Gefchichte, Geographie und Comptoirwiffen­fchaft. Die beiden unteren Claffen umfaffen vorwiegend den theoretischen Unter­richt, während die dritte als Fachclaffe für die Anwendung des Erlernten auf das Gewerbe beftimmt ift. Diefe Fachclaffe befteht aus vier Abtheilungen: 1. für die­jenigen Schüler, welche höhere technifche Lehranstalten: als ein Polytechnicum oder die Berliner Gewerbe- Akademie befuchen wollen( allgemein wiffenfchaftliche Abtheilung); 2. für bau- technifche; 3. für mechanifch- technifche; 4. für chemifch­technifche Gewerbe.

Wie ernft die geiftige Hebung des Gewerbeftandes von Seite des preu­fsifchen Staates gemeint ift, erhellt aus dem Circular des Minifters an die könig. lichen Provinzialregierungen vom 21. März 1870, in welchem zur Motivirung des Reorganifationsplanes gefagt wird: Der angehende Gewerbetreibende mufs im Stande fein, die Fortfchritte anderer Nationen auf dem Gebiete der Technik und Induftrie zu prüfen und in feinem, fowie im allgemeinen Intereffe zu verwerthen; zu diefem Zwecke mufs er fich die franzöfifche und englifche Sprache mindeſtens fo weit angeeignet haben, als zum richtigen Verftändniffe der darin abgefafsten technifchen Werke erforderlich ift. Die phyfifchen Verhältniffe der Erdoberfläche, ihre Beziehungen zur Waffer-, Pflanzen- und Thierwelt dürfen ihm nicht unbekannt fein. Er bedarf endlich eines Einblickes in die Entwicklungsgefchichte der Völ­ker und Staaten, in ihre Verkehrsverhältniffe und ihre Handelsbeziehungen zu einander."

Es ift einleuchtend, dafs diefe Schulen nicht den Arbeitern, fondern nur den Söhnen bemittelterer gewerblicher Unternehmer zugänglich find und fich darin wefentlich von jenen früher erwähnten Baugewerk- und Mafchinen- Gewerbe­fchulen unterfcheiden.

Der Organifationsplan vom Jahre 1870 fpricht übrigens aus, dafs es der Gemeinde überlaffen bleibt, im Falle des Bedürfniffes Vorbereitungsclaffen für die Gewerbefchule einzurichten. Diefe Vorbereitungs claffen follen ein in fich abgegrenztes Penfum haben und unter der Leitung des Directors der Gewerbe. fchule ftehen."

Wo folche Vorbereitungs- oder niedere" Gewerbefchulen von den Com­munen ins Leben gerufen wurden find diefelben dreiclaffig, ftreben faft einzig die Vermittlung allgemeiner Bildung an und fordern zur Aufnahme den Nachweis der Reife für Obertertia( welche der fünften öfterreichifchen Gymnafialclaffe gleichkommt). Somit fällt auch diefen Communal- Gewerbefchulen nicht die Auf­gabe zu, den eigentlichen Arbeiter, der ja nur die Bildung der Volksfchule fein eigen nennt, zum felbftftändigeren gewerblichen Fachmann emporzuheben.

Baugewerk- Schulen in dem letzteren Sinne finden fich übrigens auch auf preufsifchem Boden, fo die ftädtifchen Anftalten zu Eckernförde in Schleswig­Holftein, zu Nienburg und Hildesheim in Hannover, zu Idftein in Naffau, zu Höxter und Siegen in Weftphalen.

Von gewerblichen Lehranstalten, welche der Verwaltung des preufsifchen Minifteriums für geiftliche, Unterrichts- und Medicinalangelegenheiten unter ſtehen, wären aufserdem hier noch zu erwähnen: die Kunft- und Gewerkfchulen