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Der Blinden- und Taubstummenunterricht : (Theilbericht der Gruppe XXVI) ; Bericht / von Eduard Kaltner
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Eduard Kaltner.

blinden Kinder im Kreife ihrer Angehörigen entweder ganz und gar vernach­läffigt oder verbildet werden, wodurch später der Unterricht fehr erfchwert wird. Es erfcheint daher von gröfster Wichtigkeit, dafs, fo wie für fehende Kinder Kinderbewahr- Anftalten, Kindergärten u. f. f. mit Nutzen gegründet werden, auch für blinde Kinder diefe Vorforge nicht aufser Acht gelaffen werden folle. Die Errichtung und Erhaltung derfelben wäre Pflicht des Staates.

Die Aufgabe folcher Blindenvorfchulen beftünde im Wefentlichen darin, dem phyfifchen Elende der blinden Kinder abzuhelfen, ihnen die üblichen Ange­wohnheiten zu nehmen, fie zur Selbftthätigkeit und Selbfthilfe anzuleiten und ihre geiftigen Anlagen naturgemäfs zu wecken und zu entwickeln, und durch Unterricht den Grund zu einem fittlich frommen Leben zu legen.

Angemeffene Leibespflege in Bezug auf Wohnung, Nahrung, Kleidung und Reinlichkeit, Stärkung der Kräfte durch freie Bewegung, Turnen und Thätigkeit, Fröbel's Spiele, elementarer Schulunterricht und eine geordnete Lebensweife find die Mittel, deren fich diefe Vorfchulen bedienen müffen, um ihren Zweck zu erfüllen.

Sachfen befitzt eine folche Blindenvorfchule, und Herr Director Reinhardt, der nach dem Vorredner das Wort ergreift, fpricht fich in anerkennenswerther Weife über den Nutzen folcher Anftalten aus und fordert die anwefenden Mit­glieder auf, alles aufzubieten, damit in jedem Lande folche Vorfchulen gegründet

werden.

Wir haben uns bei verfchiedenen Gelegenheiten, namentlich aber fchon im Jahre 1866 in mehreren Artikeln in dem Fachblatte Freie Schule" über die Wichtigkeit von Blindenvorfchulen ausgefprochen, haben dafür aber noch andere Gründe als die durch Herrn Riemer bezeichneten.

Die meiften Blinden- Erziehungsinftitute, wie diefes namentlich bei dem Wiener Inftitute der Fall ift, befinden fich in grofsen Städten, wo die Möglichkeit geboten ift, den Zöglingen den weit gehendften Unterricht zu verfchaffen. Sie find in der Regel auch fo ausgeftattet( freilich nicht auf Koften der Regierung, fondern meift durch Privatunterſtützung) dafs fie, wenn diefelben in der Hand einer erfahrenen und umfichtigen Leitung ftehen und über tüchtige Lehrkräfte zu verfügen haben, als Mufteranſtalten des Landes gelten können und follen.

Nun erhalten diefe Anftalten durch die damit verbundenen Stiftungen, wie diefes wieder in Wien der Fall ist, aus allen Provinzen Zöglinge. Darunter find denn manche, bei denen, der geringen geiftigen Fähigkeiten wegen, eine folche Aus­bildung, wie fie das Inftitut geben könnte, ganz unmöglich wird. Dagegen fchlummert vielleicht da und dort ganz verborgen und von aller Welt vergeffen, ein Talent, aus dem fich Grofses machen liefse, wenn es das Glück hätte, in das Inftitut aufgenommen zu werden, und fo verkümmert es, weil dem Keim die erwärmende Sonne, der fruchtbare Boden und der befruchtende Thau fehlt.

Würden aber in jeder Provinz Oefterreichs eine, in den gröfseren zwei Blindenanftalten errichtet, wie diefes in Amerika der Fall ift, und diefe Anftalten fo eingerichtet, dafs die Zöglinge dafelbft die nöthigfte Schulbildung erhielten und nach Umftänden, wenn diefelben eben nicht an ein Mufterinftitut des Landes abgegeben werden können, weil ihnen hierzu der höhere Grad geiftiger Befähi­gung mangelt, auch eine gewerbliche Ausbildung erlangen könnten; dann würde die Mufteranſtalt nur befonders begabte blinde Zöglinge zur weiteren Ausbildung

erhalten.

Solche Vorbildungsfchulen find aus Landesmitteln zu errichten und zu erhalten, und mufs es möglich gemacht werden, dafs alle blinden, unterrichts­fähigen Kinder Aufnahme finden. Was hier an Geldmitteln aufgewendet wird, wird fpäter an Verforgungshäufern erfpart werden.-

Der zweite Verhandlungstag war fehr zahlreich befucht und befanden fich unter den Damen die Gräfinen Teleki und Bethlen.