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Der Blinden- und Taubstummenunterricht : (Theilbericht der Gruppe XXVI) ; Bericht / von Eduard Kaltner
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Eduard Kaltner.

Das Hauptgewicht liegt hier in der Blindenverforgung, welche in Sachfen vortrefflich durchgeführt wird, was jedoch in der Weife nur in kleineren Ländern möglich ift, befonders da die Sachfen im Allgemeinen ein gutmüthiges

Volk find.

Mit fünf Jahren werden die blinden Kinder zu Hubertsburg in die Blinden­vorfchule aufgenommen, wo fie bis zum zehnten Jahre bleiben. Von hier aus treten fie wohl vorbereitet in das Hauptinftitut in Dresden ein.

Wiffenfchaftliche und technifche Bildung gehen hier neben einander. Von Arbeiten wird hier nur Seilerei und Flechterei betrieben; von Muſik: Gefang, Clavier- und Orgelfpiel. Schon während des Aufenthaltes im Inftitute wird jedem Blinden von feinem Verdienfte ein Theil gutgefchrieben, den er fpäter ausbezahlt mit ins Leben nimmt; dadurch entſteht Anfpornung zum Fleifse und zur Thätig­keit. Ift die Ausbildung vollendet, dann mufs jeder Blinde hinaus ins Leben. Der Austritt aus dem liebgewonnenen Haufe führt zu rührenden Szenen, und doch fagt Reinhardt: Als ich einft einen bitterlich weinenden Zögling fragte: Willft du da bleiben? antwortete er ſchnell: Ne, ne, ins Vogelhaus will ich mich nicht fperren laffen!

Die Zöglinge werden aber nicht ohne Weiteres hinausgefetzt in die Welt. Sie bilden mit dem Inftitute eine grofse Familie. Wenn die Zeit zum Austritte herannaht, dann ziehe ich auf meinen Infpectionsreifen Erkundigungen ein; ich wende mich, führt Reinhardt fort, an die Angehörigen, an den Pfarrer, Bürgermeifter u. f. w., und erft, wenn ich kein Bedenken habe, werden die aus­tretenden Zöglinge ihren Angehörigen übergeben. Sonft aber wird für fie eine paffende Stelle ausgemittelt, Mädchen werden als Arbeiterinen bei verlässlichen Leuten untergebracht, die männlichen Blinden werden in einer Werkstätte bei Sehenden oder Blinden verforgt, oder es wird ihnen felbft, wenn fie dazu tauglich find, eine folche eingerichtet."

Bei dem Austritte erhält jeder Blinde vollſtändige Kleidung, Wäfche, Werkzeuge und fein erfpartes Geld, die Mädchen ein vollſtändiges Bett, nöthigen­falls wird ihnen der Zins gezahlt. Aus den Magazinen des Inftitutes erhalten fie das nöthige Arbeitsmaterial auf Rechnung, und wenn fie die fertige Waare nicht felbft verkaufen, fo wird fie vom Inftitute übernommen.

,, Hat es ein Blinder einmal dahin gebracht, dafs er fich einige Hundert Thaler erfpart hat; fo denkt er auch daran, fich ein Häuschen zu erwerben, da bin ich wieder da, und ftrecke das fehlende aus dem Inftitutsvermögen, das nur durch milde Beiträge entftanden ift, ohne Zinfen gegen Vormerkung vor."

Von Zeit zu Zeit werden von dem Director alle Blinden des Landes befucht, und wenn der bekannte Mann aus Dresden kommt, da geht das Herz auf, die Freude zieht in die Hütte des Blinden ein, ein Verhältnifs des Vaters zu feinen Kindern. Da wird Alles mitgetheilt, Gutes und Schlimmes, wo es noth thut, wird geholfen, der Zins gezahlt, die Wäfche oder Kleider gekauft, Apotheke oder Arzt bezahlt u. f. w.

Das fordert viel Geld, meine Regierung würde mir die Hilfe nicht verfagen, aber ich habe fie nicht nöthig, meine Mitbürger und die Behörden, Katholiken, Proteftanten und Juden verfehen, mich reichlich; denn fie erkennen das fegens­volle Wirken diefer Einrichtung."

Director Reinhart ftellt folgende Thefen zur Annahme auf:

1. In den Blindenanftalten find nur jene Arbeiten zu lehren, welche der Blinde ohne Beihilfe Vollfinniger felbftftändig herzuftellen vermag und für die er im bürgerlichen Leben genügenden Abfatz findet.

2. Jeder Anftaltszögling ift techniſch auszubilden.

3. Neue Verſorgungshäufer für Blinde find nicht zu gründen, die alten fobald als thunlich aufzuheben.

4. Der Blinde ift bei uns nach der Entlaffung aus dem Inftitute moralifch und materiell zu unterſtützen, wenn er deffen bedarf und würdig ift.