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Landwirthschaftliche Lehre und Forschung : (Gruppe XXVI, Section 4) ; Bericht / von C. Theodor von Gohren, Director der landwirth. Lehranst. "Francisco Josephinum" in Mödling bei Wien
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Dr. C. Theodor von Gohren.

Als Forfchungsftätte befitzt Heffen feit 1871 die Verfuchs- und Aus­kunftsftation in Darmstadt, deren Thätigkeit fich erftreckt auf die Aus. übung einer umfaffenden Düngercontrole, auf die Unterfuchungen verfchiedener Erforderniffe und Producte der Landwirthschaft, fowie auf die Ausführung gröfserer wiffenfchaftlicher Arbeiten, auf die Unterfuchung landwirthfchaftlicher Handelsfämereien und auf das Streben, dem Rath fuchenden Landwirthe durch Auskunft und Belehrung an die Hand zu gehen.

Grofsherzogthum Baden. Das Grofsherzogthum Baden war auf dem Gebiete des landwirthschaftlichen Unterrichts- und Forschungswefens nicht eben zahlreich vertreten, aber das, was geboten wurde, hat unftreitig grofses Intereffe erweckt. Manche Inftitutionen Badens ftehen fogar bis nun einzig im ganzen deutfchen Reiche da und bezeugen, dafs in diefem Lande ein frifcher, initiativer Geift zu finden ift. In Betracht kommen an diefer Stelle: 1. Die Kreis- Waifen­anftalt Hegne; 2. die permanente Ausstellung landwirthschaftlicher Lehrmittel in Carlsruhe; 3. das önochemifche Laboratorium in Carlsruhe, fowie die Rebfchule bei Blankenhornsberg.

Die Kreis- Waifenanftalt und die landwirthfchaftliche Winterfchule Hegne bei Conftanz. Zur Orientirung über diefe wohl nicht blofs in Baden, fondern in Deutfchland( in Frankreich finden fich ähnliche Infti­tutionen) einzig daftehende Anftalt empfiehlt Referent die auf Veranlaffung der badifchen Landes commiffion für die Weltausftellung von dem Vorftande diefer Kreis- Waifenanftalt, Theodor Propft, verfafste Schrift. Die Errichtung der Anftalt wurde 1865 befchloffen und 1867 activirt. Die ihr zugewiefenen Liegenfchaften belaufen fich auf 68 Hektaren, 68 Are, 27 Meter. Der Organiſation des Inftitutes liegt das fogenannte Familienfyftem zu Grunde, wie folches von Dr. Wichern im ,, Rauhen Haufe zu Horn bei Hamburg ,, zuerft eingeführt wurde und bedeutende Nachahmung in der Schweiz gefunden hat. Die Grundprincipien diefes Syſtems find etwa folgende: Jedem an der Anftalt wirkenden Lehrer find 12 bis 15 Kinder zur felbftftändigen Erziehung anvertraut. Er theilt mit ihnen Wohnung( die aus einem Wohnzimmer und Schlaffaal befteht mit einfach ländlicher Einrichtung) und Koft, Arbeit und Erholung und vertritt gewiffermafsen Vaterftelle. Die Einthei­lung in einzelne Familien findet nicht nach dem Alter ftatt, fondern wie es der Eintritt mit fich bringt. Die Gröfseren follen den Kleineren an die Hand gehen, fie anleiten und miterziehen helfen, wodurch das Anftaltsleben erft an Werth gewinnt. Der Schulunterricht wird von den Familienlehrern in befonderen Localen ertheilt, wobei die Zöglinge nach Fähigkeiten und Vorkenntniffen getrennt find. Die Oberaufficht und Leitung der Anftalt ift dem Vorftande übertragen, der einerfeits als Hausvater mit feiner Frau für Nahrung, Bekleidung und Gefundheits­pflege der Kinder, überhaupt für das ganze Hauswefen beforgt ift; andererfeits als Erzieher die Aufficht führt über Erziehung und Unterricht und fpeciell ein wachfames Auge hat auf die phyfifche, geiftige und fittliche Entwicklung der Kinder. In Verbindung mit dem Oberknecht leitet und ordnet er die landwirth­fchaftlichen Arbeiten und vertheilt diefelben unter die einzelnen Familien, fo dafs alle Zöglinge unter fteter Aufficht und Anleitung und jeder nach Mafsgabe feiner Kräfte und Fähigkeiten mitzuarbeiten hat. Die Aufzunehmenden ſtehen im Alter vom zurückgelegten fechsten bis zum zurückgelegten zwölften Jahre und müffen geiftig bildungsfähig und dürfen nicht mit körperlichen Gebrechen behaftet fein, welche eine befondere Wartung und Pflege erfordern. Mit dem Eintritte des Zög­lings übernimmt die Anftalt die Erziehung desfelben vollſtändig und trägt fomit jede Verantwortung gegenüber den Auffichtsbehörden. Statutengemäfs haben die Zöglinge bis zum zurückgelegten fechzehnten Lebensjahre in der Anftalt zu ver­bleiben. Für das Jahr 1873 find die Gefammtausgaben der Anftalt für 118 Zöglinge auf 23.926 fl. veranfchlagt. Die eigenen Einnahmen für Verpflegsbeiträge etc. betragen 7207 fl., fo dafs ein Zufchufs von 16.719 fl aus der Kreiscaffe nöthig ift.