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Allgemeine Bildungsmittel : (Gruppe XXVI, Section 6) ; Bericht / von Rudolf Lechner, Alfred Klaar, Carl Th. Richter
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Die focial- ökonomifchen Bildungsmittel.

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Hälfte des Lohnes fortgezahlt, die ärztliche Behandlung und die Verabrei­chung der Medicamente auf Koften des Arbeitgebers geleiftet wird. In ähnlicher Weife, ja viel bedeutender noch hat die beftrenommirte Firma Philipp Haas& Söhne bei ihren grofsen und weit verzweigten Fabriken durch Wohnungen, Kranken-, Penfions- und Aushilfs caffen für ihre Arbeiter geforgt. Wir hören diefs bei der Befichtigung der Ausftellung Liebig's, oder bei der Betrachtung der glanzvollen Ausstellung von Philipp Haas& Söhne. Zu fehen war freilich nirgends Etwas.

Nur, wie bereits erwähnt, in den Pavillons unferer grofsen Eifenbahn­Gefellſchaften war auf die vorliegende Frage Rückficht genommen. So hat die Südbahn ein Approvifionirungsmagazin für die Familien der untergeord­neten Beamten und Diener eingerichtet, aus welchen diefelben Waaren aller Art zu niedrigeren Preifen, beiläufig 20 Percent niedriger als die gewöhnlichen Preife und in befter Qualität und mit zahlreichen Erleichterungen der Bezahlung beziehen können. Der jährliche Umfatz diefes Magazines beträgt heute 200.000 fl. Die Einkäufe werden auf Grund von Einfchreibebücheln beforgt, nach denen der Arbeiter feinen Bezug vom Lohne abzahlt oder beffer vom Abzuge vom Lohne deckt, der kleinere Beamte verpflichtet ift, fünf Tage nach Empfang feines Gehaltes feine Rechnung zu bezahlen. Aufserdem hat die Gefellſchaft ein Afyl gegründet, welches zugleich als Kinderfpital benützt werden kann. Eine Schule, nach den neueften Plänen erbaut und reichlich mit allen Hilfsmitteln verfehen, gewährt nach drei Claffen Knaben und Mädchen vom 6. bis zum 14. Lebensjahre Unterricht. 250 Kinder haben feit den letzten zwei Jahren Unterricht genoffen. Diefes Afyl und Schulhaus ift mit der Arbeitercolonie und der Haupt- Werkstätte in Marburg, wo beiläufig 1000 Arbeiter befchäftigt werden, verbunden. Auch in Meidling bei Wien ift in neuerer Zeit ein Afyl zur unentgeltlichen Aufnahme von Kindern im Alter von zwei bis fieben Jahren errichtet worden. Es befteht daneben auch eine Kranken- und Unterstützungscaffa, welche die Gefellſchaft reichlich dotirt und eine befonders geordnete Krankenpflege, welche von barmherzigen Schweſtern geleitet wird. Diefelben leiten auch das Afyl und die damit verbundene Schule für gröfsere, bereits fchulpflichtige Mädchen. Die Arbeiten diefer Schule werden verkauft und der Erlös den betreffenden Mädchen in der Sparcaffa fruchtbringend angelegt. Die Gefellfchaft wird nun auch einen Invaliden- Penfionsfond und eine Witwen- und Waifen- Unterſtützungscaffa für Werkstätten- Arbeiter, bei welcher der Fond durch eine dreipercentige Einzahlung jedes Profeffioniften von dem Lohne desfelben und durch eine Prämienbildung, welche die Gefellſchaft im Betrage von 6000 fl. zahlt, gebildet wird, ins Leben rufen.

In ähnlicher Weife hat die öfterreichifche Nordweftbahn für ihren Be­amtenkörper geforgt. Er befteht aus 6000 Köpfen und bietet gewifs fchöne Aufgaben für die Sorge der Direction. Wir laffen die einzelnen Anftalten in kurzer Befchreibung folgen.

Das Penfionsinftitut der Gefellfchaft fichert jedem Bedienfteten gleich bei feinem Dienftantritte für den Fall feiner fofortigen definitiven Anftel­lung oder fobald er eine folche nachträglich erlangen follte, unter den im Penfionsftatute aufgeführten, mit der gröfstmöglichften Milde interpretirten Bedin­gungen, Jahrespenfionen und Unterſtützungen zu. Der unter der Controle eines Comités aus gewählten Mitgliedern der Penfionsberechtigten der Bahn verwal­tete Penfionsfond beftand nach dem Jahresabfchluffe für 1872 aus 262.280 fl. 24 kr. Um den Bahnbedienfteten in Erkrankungs- und Verletzungsfällen durch Beifchaffung unentgeltlicher ärztlicher Hilfe, durch unentgeltliche Verabreichung von Medicamenten und chirurgifchen Apparaten, dann durch Behändigung von baaren Geldbeträgen Unterſtützung zu gewähren, wurde weiters ein Kranken­unterstützungs Inftitut errichtet, deffen Einkünfte aus den in den diefs­bezüglichen Statuten, welche auch über den Gefammtorganismus diefes Inftitutes Auskunft geben, näher fpecificirten Einnahmspoften beftehen.

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