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Dr. Carl Thomas Richter.
Vorfitzenden der Conferenz präfentirt und Herr Hofrath v. Schrötter erklärte, dafs gegen diefes Mifchungsverhältnifs( 15/16 1/16) keine techniſchen Hinderniffe obwalten. Ein folches Stück fei, bemerkte der Vorfitzende, nicht blofs leichter controlirbar, fondern auch für den gemeinen Mann verftändlicher, als wenn man die Alliage in Percenten ausdrücke; mancherwärts, z. B. in Amerika, werde das Gold gewogen, 10 Dollars feien dann gleich 16 Gramm, 5 Dollars gleich 8 Gramm, 22 Dollars gleich 4 Gramm u. f. w.
Befonders fei noch zu bemerken, dafs das in Vorfchlag gebrachte Syftem nur eine Reform in den beftehenden Münzfyftemen bewirke, keineswegs aber einen Umfturz, wie z. B. die Einführung der Mark in Süd- Deutfchland eine Revolution in den Preifen hervorbringen und die Quelle von Strikes fein würde. Sonach wurde als internationale Haupt- Goldmünze ein metriſches Stück von 7 Gramm feinen Goldes in einem Rauhgewicht von 8 Gramm und als internationale Rechnungseinheit der metrifche Dollar von 1½ Gramm, eingetheilt in 100 Cents, welcher 3/10 Percent weniger als der Vereinigten Staaten Dollar ift, angenommen.
Ueber den III. Punkt bemerkte der Vorfitzende, dafs die Einführung des beantragten Münzfyftemes nicht durch den Abfchlufs von Münzverträgen zu erfolgen brauche, fondern dafs jeder Staat ein natürliches Intereffe an der Adoption eines Syftemes habe, welches feine Zweckmäfsigkeit in fich felber trägt. Es wäre nur von jedem Staate eine ftrenge Münzpolizei im eigenen Intereffe zu üben. Die Beftimmungen des deutfchen Münzgefetzes über die Vollwichtigkeit der Münzen und die Einlöfung der Scheidemünzen feien zweckmäfsige, legislative Mafsregeln. Ein Staat, welcher fich die Circulation feiner Münzen im Intereffe feiner eigenen Angehörigen in fremden Ländern fichern wolle, müffe es durch folche oder ähnliche Mafsregeln thun.
Mit diefer Berathung wurden folgende Befchlüffe gefafst, die wir im Intereffe der Wichtigkeit der Sache unferer Darftellung noch einverleiben. Die Befchlüffe der internationalen Münzconferenz lauten:
In Erwägung:
I.
1. dafs Gold vermöge feines Werthes und feiner Transportfähigkeit fich beffer als Silber zu Geld eignet, wenn es fich um gröfsere Beträge der edlen Metalle und namentlich um die Bedürfniffe des Reifeverkehres handelt;
2. dafs ein Land, welches die Doppel- oder Wahlwährung hat, nach und nach zu Silber als feinem alleinigen Werthmafs getrieben werden kann, da das Gold ins Ausland ftrömt, fo oft es dort höher gefchätzt wird als fein gefetzlich feftgeftellter Werth:
erklärt die Conferenz:
a) dafs die reine Goldwährung, mit Scheidemünzen von Silber und Kupfer als gefetzliches Zahlungsmittel zu einem befchränkten Betrage, der reinen Silber- fowohl als auch der Doppel- oder Wahlwährung vorziehen ift, und
b) dafs eine internationale Goldmünze, fowie eine gemeinfame GoldRechnungseinheit eingeführt werden follten in allen Ländern, welche fchon eine reine Goldwährung haben, oder welche fie allmälig einzuführen wünfchen, indem fie dem Golde ein befonderes Umlaufsgebiet einräumen, welches fich allmälig erweitert, bis die Silberwährung vollständig verdrängt ift.
II.
In Erwägung der folgenden Thatfachen:
1. Da das metrifche Gewicht von allen civilifirten Völkern als international anerkannt worden, fo mufs fowohl der Feingehalt als das Raubgewicht der