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Die Arbeits- und Lebensverhältnisse der Wiener Lohnarbeiterinnen : Ergebnisse und stenographisches Protokoll der Enquete über Frauenarbeit, abgehalten in Wien vom 1. März bis 21. April 1896
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Auf Grundlage der Statistik des Vereines der Hutmachergehilfen Nieder- österreichs gestaltet sich die Arbeitslosigkeit im Hutmachergewerbe in Wien folgendermaßen:

m Jahre

A n z

a h l

der

Dauer der

Arbeitslosigkeit in Wochen

Durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit per Kopf in Wochen

Mitglieder des Vereines am Schlüsse des Jahres

Arbeits­

losen

Arbeitslosen-

sälle

1892

1156

548

1148

7194

13'1

1893

943

552

1179

7519

13-62

1894

932

558

1209

8011

14-4

1895

927

487

1110

6015

12-35

Da der Verein Arbeitslosen Unterstützung gewährt, so wurde für unter st ütznngsberechtigte Mitglieder (nämlich für solche, die schon die bestimmte Carenzzeit eingezahlt haben) verausgabt:

Im Jahre 1892 an 252 Mitglieder durch 6622 Wochen 17.134 Gulden.

1893 344 3525 17.866

1894 377 4096 20.158

1895 329 3371 13.314

Zusammen an 1302 Mitglieder durch 14614 Wochen 68.472 Gulden.

Engagements-Vertrag

(abgedruckt nach dem vorliegenden Original eines Wiener Theaters),

welcher zwischen Herrn.Director des.einerseits und

Fräulein.andererseits abgeschlossen worden ist:

ß 1. Fräulein.ist für die Kunstgattung als Schauspielerin

und Sängerin, vorzugsweise II. Chorsopran an dem.in Wien engagirt,

und zwar auf Grund der als Theil dieses Vertrages geltenden allgemeinen (8, und folgender besonderer (^) Bestimmungen.

§ 2. Das Engagement des Fräulein.beginnt mit dem

Tage der ersten Vorstellung 1895 und endigt am 1., eventuell 15., eventuell .31. Mai 1896. Das vorgenannte Mitglied verpflichtet sich, zehn Tage vor Beginn des Vertrages im Engagement einzutreffen und die Proben unent­geltlich mitzumachen. Beansprucht die Bühnenleitung mehr als zehn Tage für die Vorproben, so hat sie für jeden solchen Tag die halbe Tagesgage zu zahlen. Spielgeld wird erst vom Tage der ersten Vorstellung an berechnet.

8 3. Für die pünktliche Erfüllung aller ihr obliegenden Pflichten erhält Contrahentin a) einen Monatsgehalt von Kr. 20, sage zwanzig Kronen, b) ein monatliches Quartiergeld von Kr., o) einen monatlichen Garderobe­beitrag von Kr., zusammen Kr. 20, zahlbar am 1. eines jeden Monats

POLtNNMtzl'NNcko.

Contrahentin ist verpflichtet, in allen Doppelvorstellungen, welche die Direction namentlich an Sonn- und Feiertagen, aber auch an sonstigen Tagen zu geben für gut findet, ohne besondere Entschädigung oder Honorirung hiesür unweigerlich mitzuwirken. Der monatlich repartirte Betrag des garantirten Spielgeldes ist am 1. jedes Monats po8tnnm6i-anäo zahlbar, Abrechnung über die jährlich oder für die Dauer der Spielzeit garantirten Spielgelder dagegen erfolgt am Schlüsse jedes Contractsjahres oder jeder Spielzeit. Für Comparserie oder in Bereich derselben fallende stumme Rollen wird ein Spielgeld nicht berechnet. Fällt der Zahlungstag