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Auf Grundlage der Statistik des Vereines der Hutmachergehilfen Nieder- österreichs gestaltet sich die Arbeitslosigkeit im Hutmachergewerbe in Wien folgendermaßen:
m Jahre
A n z
a h l
der
Dauer der
Arbeitslosigkeit in Wochen
Durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit per Kopf in Wochen
Mitglieder des Vereines am Schlüsse des Jahres
Arbeits
losen
Arbeitslosen-
sälle
1892
1156
548
1148
7194
13'1
1893
943
552
1179
7519
13-62
1894
932
558
1209
8011
14-4
1895
927
487
1110
6015
12-35
Da der Verein Arbeitslosen Unterstützung gewährt, so wurde für unter st ütznngsberechtigte Mitglieder (nämlich für solche, die schon die bestimmte Carenzzeit eingezahlt haben) verausgabt:
Im Jahre 1892 an 252 Mitglieder durch 6622 Wochen 17.134 Gulden.
„ „ 1893 „ 344 „ „ 3525 „ 17.866
„ „ 1894 „ 377 „ „ 4096 „ 20.158
„ „ 1895 „ 329 „ 3371 „ 13.314
Zusammen an 1302 Mitglieder durch 14614 Wochen 68.472 Gulden.
Engagements-Vertrag
(abgedruckt nach dem vorliegenden Original eines Wiener Theaters),
welcher zwischen Herrn.Director des.einerseits und
Fräulein.andererseits abgeschlossen worden ist:
ß 1. Fräulein.ist für die Kunstgattung als Schauspielerin
und Sängerin, vorzugsweise II. Chorsopran an dem.in Wien engagirt,
und zwar auf Grund der als Theil dieses Vertrages geltenden allgemeinen (8, und folgender besonderer (^) Bestimmungen.
§ 2. Das Engagement des Fräulein.beginnt mit dem
Tage der ersten Vorstellung 1895 und endigt am 1., eventuell 15., eventuell .31. Mai 1896. Das vorgenannte Mitglied verpflichtet sich, zehn Tage vor Beginn des Vertrages im Engagement einzutreffen und die Proben unentgeltlich mitzumachen. Beansprucht die Bühnenleitung mehr als zehn Tage für die Vorproben, so hat sie für jeden solchen Tag die halbe Tagesgage zu zahlen. Spielgeld wird erst vom Tage der ersten Vorstellung an berechnet.
8 3. Für die pünktliche Erfüllung aller ihr obliegenden Pflichten erhält Contrahentin a) einen Monatsgehalt von Kr. 20, sage zwanzig Kronen, b) ein monatliches Quartiergeld von Kr. —, o) einen monatlichen Garderobebeitrag von Kr. —, zusammen Kr. 20, zahlbar am 1. eines jeden Monats
POLtNNMtzl'NNcko.
Contrahentin ist verpflichtet, in allen Doppelvorstellungen, welche die Direction namentlich an Sonn- und Feiertagen, aber auch an sonstigen Tagen zu geben für gut findet, ohne besondere Entschädigung oder Honorirung hiesür unweigerlich mitzuwirken. Der monatlich repartirte Betrag des garantirten Spielgeldes ist am 1. jedes Monats po8tnnm6i-anäo zahlbar, Abrechnung über die jährlich oder für die Dauer der Spielzeit garantirten Spielgelder dagegen erfolgt am Schlüsse jedes Contractsjahres oder jeder Spielzeit. Für Comparserie oder in Bereich derselben fallende stumme Rollen wird ein Spielgeld nicht berechnet. Fällt der Zahlungstag