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Das Recht der Frauen auf Arbeit und die Organisation der Frauenarbeit : mit einem Anhange: Über Aussstellungen der Frauenarbeit ; zwei Vorträge gehalten im Frauen-Erwerb-Verein zu Wien / von Dr. Karl Thomas Richter
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schaft den Menschen zwang, in seinem Mitmenschen seinen Feind und ewigen Gegner zu erkennen. Diese Gleichheit war dem Anfang der Revolution kein hohles Wort. Sie war ihr nicht, wie einer späteren Zeit, ein Gespenst, mit dem man das Gute opferte, weil es besser als das Schlechte war, mit dem man das Edle zu vernichten drohte, weil es sich über das allgemeine Elend der Zeit zu erheben wagte. Diese Gleichheit sollte eine feste Basis finden in der freien Entfaltung der menschlichen Kraft: zu existiren, sich zu erhalten und zu entwickeln. Und diese Basis fand die Zeit in der wirtschaftlichen Freiheit des Menschen, in der Freiheit des Eigenthums und des Rechtes auf Arbeit.

Es war eine merkwürdige Gesellschaft und eine merk­würdige Regierung, welche vor der französischen Revolution Europa beherrschte, und mit ihren Thaten die Geschichte des Welttheiles ausfüllte. Die Gesellschaft ruhte in ihrer innern Ordnung und äußeren Erscheinung auf der Gliederung des Volkes nach Ständen; die Regierung in ihrer ganzen Gestalt, im Denken und Handeln, auf der absoluten Gewalt. In dieser Erscheinung sind Gesellschaft und Regierung eines Staates einander innig verbunden und dauernd zu gegen­seitigem Schutz verpflichtet. Die Kraft der Stände liegt im Besitz des Privilegiums und der Vorrechte, die Macht der Regierung in der Willkür, diese Privile­gien und Rechte geben und nehmen zu können. Die Thä­tigkeit der Stände konzentrirt sich durch alle Jahrhunderte hindurch in der Arbeit und dem Kampf, die Privilegien zu erhalten und zu erweitern. Sie arbeitet im Dienste der absoluten Regierung und steht ihrer Willkür treu zur Seite, denn nur durch die Herrschaft dieser Willkür kann das ständische Privilegium bestehen. Die Thätigkeit