3
der Regierung löst sich im Wesentlichen auf in den Wechsel der Launen des Monarchen und der Willkür, die absolute Gewalt zu nützen für die Erhaltung des Freundes und die Vernichtung des Feindes. Freundschaft und Feindschaft aber beweist sich nur nach der Bereitwilligkeit, sich der absoluten Gewalt zu unterwerfen und der Willkür zu fügen.
Die Privilegien der Stände ruhen theils auf der Freiheit von allen Lasten, welche der Staat fordert, auf der Freiheit von Steuern und Abgaben oder selbststäudigen Dienstleistungen, theils auf dem Vorrecht von dem arbeitenden Volk, dem Niedern und Armen, Lasten zu fordern und Leistungen, Zinsen und Abgaben, in dem Vorrechte des Taubenschießens, der Weinkelterung, des Jagdrechtes und dergleichen mehr. Sie ruhen, — und das war das sittlich entwürdigendste für die Masse des arbeitenden Volkes — auf dem Vorrecht ausschließlich und allein Aemter und Würden besitzen und ansprechen zu können. Sie ruhen endlich — und das war das wirtschaftlich traurigste für den Menschen, der im Schweiß seines Angesichtes sein Brod erwerben mußte — auf dem Vorrecht nach eigener Willkür Arbeit und Eigenthum geben und nehmen zu können. Die Regierungen nährten und duldeten diese Lasten, weil sie bei der Willkür und Freiheit der Stände am besten ihr letztes Ziel erreichen konnten, die Brandschatzung des arbeitenden Volkes. Und versuchte sie es je mit den Uebeln der Zeit zu brechen, wie Ludwig XVI. in Frankreich unter dem Ministerium Turgot's und Necker's, so mußte sie erkennen, daß sie zu schwach geworden gegenüber dem Elend, das sie selbst großgezogen.
Unter der Herrschaft solcher Zustände konnte von einem Glück des Volkes keine Rede sein, denn es fehlte ihm die Basis desselben, die wirtschaftliche Freiheit. Das kaum
1 *