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Das Telegraphenwesen in Oesterreich.
(Fortsetzung.)
Auf den Bahnleitungen wurde die Privat- und Staats-Correspondenz von den dazu befähigten Bahnbeamten nebenbei besorgt und erforderte kein eigenes Personale.
Mit Schluss des Jahres 1866 gab es : 66 Staatsstationen mit Tag-u. Nachtdienst 50 „ „ vollem Tagdienst u.
320 „ „ beschränktemTagd.
Die Bahnstationen waren nach Zulässigkeit des Bahndienstes von 7 Uhr Vormittags bis 8 Uhr Abends für den Privat-Telegraphenverkehr offen.
Die Zahl der von sämmtlichen Staatsund Bahntelegraphen-Stationen beförderten Privat- und Staatstelegramme belief sich auf 2,601.295 Stück und die Summe der hiefür erhobenen internen und internationalen Beförderungsgebühren auf l,644.7-i2 fl.
Sonach betrug die durchschnittliche Einnahme für 1 Depesche 63*6 kr. und es entfielen von der Gesammtsumme der beförderten Telegramme täglich je 8*5 Depeschen auf eine Station und je 4 Depeschen auf einen Telegraphisten, wenn zu dem manipulirenden Personale der Staats- Telegraphen-Anstalt noch je 1 Bahntelegraphist für j ede Bahn-Telegraphen-Station in Anschlag gebracht wird.
Unter den beförderten Telegrammen waren:
1. aufgegebene interne Privat-Depe- schen 1,622.525 Stück j
2. aufgegebene interne Staats-Depeschen 418.364 Stück ;
3. aufgegebene internationale Privat- und Staats-Depeschen 222.589 Stück;
4. angekommene internationale Privat- Depeschen 237.084 Stück ;
5. angekommene internationale Staats- Depeschen 6.910 Stück ;
6. Transitdepeschen 93.823 Stück.
An der oben bezifferten Brutto-Ein- nahme waren betheiligt mit mehr als: 290.000 fl. 1 Station (Wien)
2 Stationen (Triest u. Pest)
1 Station (Wien Leopoldst.)
I „ (Prag)
1 „ (Lemberg)
1 „ (Brünn)
3 Stationen
8 ,
4 ,
1 Station 4 Stationen 9
100.000 70.000 40.000 30.000 20.000 15.000 10.000 9.000 8.000 7.000 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.500 1.000 900 800 700 600 500 ' 400 300 200 100 100
11
10
21
39
37
63
14
19
23
19
17
21
27
32
23
„ und mit weniger als alle übrigen Stationen.
Zum Organismus des Telegraphen- Institutes übergehend, glauben wir hervorheben zu sollen, dass die Eisenbahn- Telegraphenlinien und Stationen zwar der Controle der Staats-Telegraphen-Verwal- tung unterlagen, aber in allen anderen Beziehungen lediglich ihrer Vorgesetzten Bahndirection unterstanden und nur bei Beförderung der Privat- und Staats-Depeschen zur Beobachtung der für den Staats- Telegraphen geltenden Vorschriften und Tarife verbunden waren.
Dagegen waren die Staats-Telegra- phen-Stationen den in den Kronländern bestehenden neun Telegraphen-Inspectora-