Heft 
3 (1870) Heft 4
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Ausland.

(Das italienische Teicgrnphennetz) hatte am 1. Jänner 1869 eine Traipenlänge von 15.976 Kilometern, wovon 5016 Kilometer längs den Eisenbahnen und 10.870 Kilometer längs den Post- und Landstrassen hinliefen. Die Drahtlänge des ganzen Netzes betrug 47.154 Kilometer, worunter sich 38.251 Kilom. Staats­und 8.903 Kilom. Eisenbahnlinien befanden.

(Zwischen Odessa und Konstuutinopei) soll ein Unterseekabel gelegt werden.

(Die telegraphische Verbindung zwischen den Kanalinsein Jersey und (iuersey), welche seit langer Zeit unterbrochen ist, wird in Kürze wieder hergestellt werden, nachdem die Be­schaffung der nöthigon Geldmittel mittelst Aktien­emission stattgefunden hat.

(Bin glänzendes (Jeschäft) hat bei der Uebernahme der englischen Privattelegraphen durch den Staat die Telegraphen - Kompagnie Reuter gemacht. Das Reuterscho Kabel, welches bekanntlich von England nach Norderney geht und die Verbindung zwischen England und Nord­deutschland herstellt, kostete nämlich mit Inbe­griff der Legung nicht mehr als 3,043.250 Frcs. währendes von der Regierung mit 18,150.000 Es. eingelöst wurde. Einen zwar nicht so grossar­tigen, aber immerhin beachtenswerthen Gewinn machte beim Verkaufe ihrer Linien an die Re­gierung auch die Electric and International Te­legraph Company, welche in Folge dessen die zu 200 Frcs. emitirten Aktien mit 500 Frcs. eingezogen hat.

Die Nothwendigkeit der Vereinigung sämmt- licher für den öffentlichen Verkehr bestimmten Telegraphenlinien in den Händen des Staates I muss wohl als zwingend erkannt worden sein, J wenn sich das praktische Albion zur Zurück- j nähme der eigenen, leichthin ertheilten Telegra- j phen-Konzessionen mit so enormen Geldopfern j entschlossen hat. Wir hoffen, dass die andern j Telegraphen-Verwaltungen hiervon gehörig Akt j nehmen werden. j

(Die Regierung Egyptens) ist über Einla- > düng der k. k. österr. Regierung dem internatio­nalen Telegraphenvertrage dd.Wien, den 21. Juli 1868 beigetreten, dessen Bestimmungen hier­durch für alle in direkter telegraphischer Ver­bindung stehenden Staaten Europas, Asiens und Afrikas Giltigkeit erlangt haben, mit allei­niger Ausnahme Grossbritanniens und Irlands, dessen Regierung, obschon sie die sämmtlichen

Telegraphenlinien in eigene Verwaltung bereits übernommen hat, diesem Vertrage noch nicht formell beigetreten ist.

(Die grossbritannische Regierung) beab­sichtiget in Indien an allen vom Militär besetzten Punkten Telegraphenstationen zweiten Ranges zu errichten und zur Verseilung des Telegra­phendienstes bei denselben Soldaten zu ver­wenden. Diese Massregel verfolgt einen doppel­ten Zweck, nämlich: eine angemessene Vermeh­rung der Stationen und eine grosse Oekonomie.

(Zwischen Panama und den Antillen) wird die Kabellegung ehestens beginnen und es dürfte schon im laufenden Monate ein Theil dieser neuen Linie in Thätigkeit treten.

g neuer Vereins-Tele- graphen-Stationen.

Neue Vereins-Telegraphen-Stationen sind eröffnet worden in

Oesterreich-Ungarn. Station : mit dem Tarife von

Dugosello (F-C) in Croatien, Agram, 2 ) Emöd (F-C) in Ungarn, Miskolcz. 2 ) Filzes Abony (F-C) in Unrarn Erlau.J) Gastein (Bad)(L,BC) i. Salzburg, Gastein. i) GyöügyÖS (Balmh.)(F-C)i. U., Cyöngyös.2) Hofgastein (B-L) in Salzburg, Hofgastein.i) Kapolna (F-C) in Ungarn, Gyöngyös.2) Kopreinitz (F-C) in Croatien, Koprcinitz. 2) Kreuz (F-C) in Croatien, Kopreinitz.2) Lepavina (F-C) in Croatien, Kopreinitz. 2) LlldüS (F-C) in Ungarn, Cyöngyös. 2) MezÖhÖVesd (F-C) in Ungarn, Erlau.*) MezÖnyarad(F-C) in Ungarn, Erlau. 2) Neuberg (L) in Steiermark, Mariazell. Nyck-Ladhaza(F-C) in Ungarn, Miskolcz. 2) Lesvete (F-C) in Croatien, Agram. 2) Yamosgyörk (F-C) in Ungarn, Gyöngyös.2) Yerbovetz (F-C) in Croatien, Kopreinitz.2) Wartenberg (Bad) (B-L) i.Böhm., Jicin. *) Bayern.

Station:

mit dem Tarife von

Adelschlag (F-C),

Bellheim (L),

Dollnstein (F-C),

Eichstädt (Bahnhof) (F-C), Freinsheim (L), Gaimersheim (F-C) Lambsheim (L) Langenkandel (L),

Ingolstadt.

Germersheim.

Ingolstadt.

Ingolstadt.

Ludwigshafen.

Ingolstadt.

Ludwigshafen.

Germersheim.