Heft 
3 (1870)
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dungskabel nach der hannoverschen Küste ge­legt werde. Verhandlungen über diese Angele­genheit sind noch im Gange.

(Das Telegraphennetz in New-York.) Dasselbe besteht aus nicht weniger als 200 Te­legraphendrähten, welche hier von ausserhalb der Manhattan-Insel zusammenlaufen. Die mei­sten derselben kommen von Süden und Westen und kreuzen mittelst Kabels den Hudson-Fluss oberhalb Jersey-City. Die Gesammtlänge aller hier mündenden Linien des ganzen Landes beträgt 130,000 engl. Meilen, mit 5000 Bureaux. Eine einzige dieser Linien hatte in einem Jahre nur für Beförderung von Depeschen der Presse allein eine Einnahme von nahezu einer Million Dollars gehabt, während ihre Gosammteinnahme für den gleichen Zeitraum über sieben Millionen Dollars betrug. Die im Hudson liegenden Kabel laufen an der 15., 39., 59. und 72. Strasse durch den Strom und sind je 7 bis 8 Tonnen schwer. Es sind 75 Telegraphen-Bureaux in der Stadt, in denen 150 Telegraphisten beschäftigt sind. Zu diesen kommen noch die Privattelegraphen, deren bereits 100 existiren, obwohl der erste vor kaum fünf Jahren errichtet worden ist

Diese Linien wurden von Privatpersonen zwischen ihren Wohnungen und Geschäftshäu­sern errichtet und erstrecken sich nicht nur durch die ganze Stadt, sondern gehen auch nach Brooklyn und New-Jersey; eine derselben hat eine Länge von 70 engl. Meilen Die Apparate, die bei diesen Privattelegraphen benützt werden, sind so einfach, dass jeder, der zu lesen vermag, in wenigen Minuten das Telegraphiren damit lernt. Auch die Börsen haben ihre eigenen Te­legraphen, die ihre Lokale mit den Geschäfts­häusern verbinden. Ausserdem ist die Errich­tung eines neuen Feueralarmtelegraphen mit einem etwa 800 engl. Meilen langen Drahte in 400 durch die ganze Stadt vertheilten Appara­ten in Angriff genommen.

(Die Eröffnung der Linie Falmouth- Gibraltar-M ilta,) durch welche England durchgehends unterseeisch mit Indien in tele­graphische Verbindung gesetzt wird, ist für die nächste Zeit bevorstehend.

(Kabelverbindung zwischen Amerika U ld Holland.) Die im Repräsentantenhause zu Washington eingebrachte Bill betreffs Incorpori- rung der American and Holland Ocean Cable Company bestimmt, dass unter Concession des Königs von Holland, ertheilt im October 1869, ein Kabel zwischen New-York und Holland ge­legt werde; von New-York ist die Telegraphen­

leitung über Land nach der Küste des Stillen Océans und von da per Kabel nach China und Japan weiterzuführen : für Herstellung der telegraphischen Verbindung zwischen Europa und der Küste des stillen Océans sind 10,000,000 Dollars siebenprocentiger Obligationen zu emitti- ren und weitere 10,000,000 Dollars für Kabel von der Küste des Stillen Océans nach Asien. Diese Obligationen sind durch das Betriebs- Inventar und Eigenthum der Compagnie sicher zu stellen ; der Regierung steht das Recht zu, Drähte und Kabel der Compagnie täglich eine Stunde kostenfrei zu benutzen und, falls noth- wendig, zwei weitere Stunden zu den halben Raten des Tarifs.

(Die Beförderung telegraphischer De­peschen nach Mexico.) Da für die telegraphi­schen Depeschen nach Mexico der beste und si­cherste Weg derjenige über Havanna ist, in­dem nur dieser Hafen mit Veracruz eine regel­mässige Postdampfschiffsverbindung unterhält, so sind die Telegraphenstationen angewiesen worden, die Aufgeber von Depeschen nach Me­xico auf diesen Umstand aufmerksamzu machen. Die Société transatlantique française macht wiederholt auf die Bestimmung aufmerksam, dass die nach der Insel Cuba gerichteten tele­graphischen Depeschen in gewöhnlicher Sprache abgefasst sein müssen, da Depeschen in Chiffern oder Ausdrücken, deren Sinn nicht klar zu er­sehen ist, von dem spanischen Gouvernement nicht zugelassen werden.

(Vervielfältigung der Telegramme in England.) Bekanntlich wurde durch den Wiener internationalen Telegraphen-Vertrag die Be­stimmung getroffen, dass Depeschen, welche gleichen Text und dieselbe Unterschrift haben und deren verschiedene Bestimmungsorte im selben Lande liegen , von der Aufgabestation bis an die Grenze dieses Landes als eine Depe- eche und erst von dieser Grenze ab als so viele Depeschen behandelt und berechnet werden, als Adressen angegeben sind. Bedingung zur Erlangung dieser Begünstigung ist nur die, dass alle Adressen nach einander entsprechend unter­schieden, dann der Text und die Unterschrift auf Einem Blatte Papier geschrieben werden. Diese Bestimmung wurde nun auch von der englischen Telegraphen - Verwaltung eingeführt und als Zutaxe für jede weitere Adresse 50 kr. ö. W. für die einfache Depesche festgesetzt..