Verwaltungsrates auszuzahlenden Gehälter, Gra-tifikationen, Renumerationen und Gnadengaben.-5. 70% zur Verteilung als Dividende an sämtlicheAktionäre ohne Unterschied, ob die Aktien derselbenvon der Gesellschaft getilgt worden sind odernicht.-Art. LXIVDie Auszahlung der Zinsen und Dividenden er-folgt bei der Kassa der Gesellschaft oder in den imArt.8 erwähnten Orten durch die vom Verwaltungsrateernannten Vertreter.-Die Zahlungen der Zinsen finden jedes Jahrzwei Mal und zwar Anfang Juli und Januar statt, dieder Dividende Anfang Juli.- Der Verwaltungsrat kannjedoch wenn er es für notwendig findet, die Zahlungeines Teiles der Dividende bis Anfang Februar ver-schieben.-Die Interessenten werden von jeder Zahlungunter den im Art.9 angeführten Modalitäten mittelstKundmachung in Kenntnis gesetzt.-Art. LXVInnerhalb 5 Jahren vom Tage der Kundmachungan nicht behobene Zinsen und Dividenden verfallenzu Gunsten der Gesellschaft.-Art. LXVIDer Nominalbetrag der Aktien wird auf Grundder in Gemässheit dieses Statutes anzulegenden Til-
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