gungsliste binnen neunundneunzig Jahren rückgezahlt.-Dieser Rückzahlung dienen, wie dies im Artikel 62erwähnt wurde, die jährlich hiezu zu reservieren-den 4% des Gesellschaftskapitales und später die5% Zinsen der getilgten Aktien.-Sollten der Reinertrag der Gesellschaft wäh-rend eines oder mehrerer Jahre zur Auszahlung der zutilgenden Aktien nicht hinreichen, so werden diehiezu nötigen Beträge dem Reservefonds entnommen.-Sollte kein Reservefonds bestehen, so wird der zurErgänzung der Tilgungssumme nötige Betrag vom er-sten Reinertrag des folgenden Jahres bestritten undzwar vor Abzug der Dividende.- Die Einlösung(Tilgung)der Aktien erfolgt alljährlich am Sitze der Gesell-schaft unter den vom Verwaltungsrate festzusetzen.den Modalitäten und zu der zu bestimmenden Zeitöffentlich im Wege der Verlosung.-Art. LXVIIDie Nummern der im Wege der Verlosung zurTilgung gelangenden Aktien werden gemäss den Bestim-mungen des Art. 9 durch Kundmachungen bekannt gegeben.Art. LXVIII.Die Auszahlung der im Wege der Verlosung zutilgenden Aktien erfolgt an den im Art. 64 für dieAuszahlung der Zinsen und Dividenden bestimmten Orten.Den Besitzern der getilgten Aktien stehen sämtlicheRechte zu, wie jenen der nicht getilgten, mit Ausnah-me des Letzteren allein zukommenden Anspruches auf
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