Einleitung.
Wie bei jedem anderen Lehrgegenstande, ist auch beim Turnen eine methodische Abstufung der Uebungen nothwendig, welche wesentlich dazu beitragen soll, die turnerische Fertigkeit der Schüler durch zweckmäßige, ihrem Alter entsprechende Uebungen zu heben und bei ihnen die Lust und Liebe zum Turnen zu erhöhen.
Der Umstand, daß in unseren Lehrer-Bildungsanstalten bei dem Turnunterrichte früher nicht einheitlich vorgegangen wurde, daß ferner die bestehenden Lehrpläne den Uebungsstoff viel zu wenig eingehend behandeln und daher leicht zu unrichtigen Auffassungen führen könnten, endlich die Aufforderung seitens vieler Lehrer veranlassen mich zur Herausgabe dieser detaillirten Lehrpläne.
Der Hauptzweck dieser Lehrpläne ist, den Lehrern die mühevolle und zeitraubende Ausschreibung und Vertheilung des Jahresstoffes zu ersparen. Sie sollen dann weiters dazu beitragen, die vorgeschriebenen Uebungen für die Volks- und Bürgerschulen, namentlich durch Zugabe von Figuren zu den Ordnungsübungen verständlicher zu machen.
Nachstehende Lehrpläne sind im Sinne der Verordnung des Herrn Unterrichtsministers vom 18. Mai 1874, Z. 6549, gearbeitet und nach Monatsstufen geordnet. Eine Monatsstufe umfaßt den Uebungsstoff für vier Schulwochen. Für die Mädchen der oberen Klassen schienen mir einige Aenderungen an den bestehenden Lehrplänen sehr wünschenswerth, um den Charakter des Mädchenturnens zu erhalten. Die bei dem Geräthe-Turnen gestellten Anforderungen dürften, weil sie die gleichmäßige Ausbildung aller Schüler im Auge haben, vollkommen genügen, zumal wenn man sich bei Ertheilung des Turnunterrichtes an die Worte des treff-
Buley, Lehrpläne. 1