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Stellung nehmen zu müssen zu dem Gesetzentwürfe. Er veranstaltete gemeinsam mit dem Stimmrechtskomitee eine Versammlung, in der Frau Bürgerschuldirektor Marie Schwarz den Standpunkt des Bundes und Henriette Herzfelder die Ansichten des Stimm­rechtskomitees vertreten haben.

Frau Direktor Schwarz führte aus, daß der Bund prinzi­piell für die Arbeitspflicht der Frau eintrete, weil er von der An­sicht ausgehe, daß im Augenblick der Gefahr die Frau ebenso wie der Mann bereit sein müsse, dem Staat zu dienen, das Gesetz aber habe so große Mängel, daß es so wie es ist unannehmbar sei. Es fehlt jede Bestimmung über die Befreiung von schwangeren Frauen und jungen Müttern, während die Frauen von 40 50Jahren ausgeschaltet werden, obwohl sie in diesem Alter nicht mehr so belastet mit der Kleinkinderpflege, wie die jüngeren Frauen sind.

Die Versicherung vieler Frauen und Mädchen, die früher nicht versichert waren, ist nicht vorgesehen. Alle Vertreterinnen von Unternehmern und Arbeiterinnen müßten in allen Kommissionen gewählt und nicht ernannt werden, auch müßten grundsätzlich Frauen in genügender Anzahl zu den Kommissionen herangezogen werden, um die Interessen der Arbeiterinnen vertreten zu können. Die Vortragende bemerkt, daß die Stellung der Frauen unter mili­tärischen Befehl nicht wünschenswert und auch nicht notwendig mit dem Gedanken der weiblichen Arbeitspflicht verbunden sein muß, daß also die Frauen dieses Gesetz in dieser Form ablehnen müssen, nicht weil sie gegen die Forderung überhaupt sind, sondern weil sie überzeugt sind, daß die Arbeitspflicht in einer anderen Form, die den Frauen mehr Bewegungsfreiheit und den Müttern der künftigen Generation mehr Schutz gewährt, durchgeführt werden kann.

Die zweite Referentin, Frau Henriette Herzfelder, nahm vom Standpunkte des Stimmrechtskomitees aus für die Frauen das Recht in Anspruch, gefragt zu werden und mitzureden, wenn Ge­setze beraten werden, die sie so nahe angehen, die von so ein­schneidender Bedeutung für ihr Wohl und Wehe sind wie dieses Gesetz, das ihnen so schwere Pflichten auferlegt, während es ihnen vollständig an einem Organ fehle, um ihre Interessen ge­eigneten Ortes zu vertreten, die notwendige Führung veranlaßt und ihre Durchführung überwacht; sie verwies auf den in Amerika herrschenden Gebrauch, bei der Beratung solcher Gesetze weibliche Experten zuzuziehen. Sie erwartet, daß die Regierung eine Art Junktim herstellen werde zwischen der Einführung eines solchen Frauenarbeitsgesetzes und der Gewährung des Frauenstimmrechtes, weil es doch nur gerecht sei, wenn man den Frauen die gleichen Pflichten wie den Männern auferlege, ihnen auch die gleichen Rechte zuzubilligen und weil sich die Frauen durch ihre Leistungen während des Krieges, die nicht ohne schwere Schädigung für die Gesundheit der Frauen, ihre Mutterpflichten und der Familie ge­blieben sind, diese Anerkennung ihrer sozialen Stellung, die sie sich in der Gesellschaft erworben haben, wohl verdient haben.