4

besondere aufgetragen, daß bei dem Vorschlage vorzüglich auch Talente, die Gesundheitsbeschaffenheit, und wo diese gleich sind, die Aeltern-und Vermögenslosigkeit zu berücksichtigen seien.

Wenn nach dem Gesagten das Pensionat eine unschätzbare Wohlthat für Staatsbeamte im engeren Sinne ist, zumal Kinder von Magiftratualen nur ausnahmsweise aufgenommen werden, und selbes in dieser Beziehung dem Pensionate in Hernals bei Wien, wel­ches nur für Töchter von Militär-Officiers bestimmt ist, entgegen­steht; so hat gleichwohl die im Jahre 1827 erfolgte Allergnädigfte Wid­mung eines Theiles der Interessen des Capitals aus nicht erhobenen Privat-Lotterie-Gewinnsten zu acht neuen Plätzen, nach der im Mit­tel liegenden Allerhöchsten Entschließung, auch Töchtern von Officiers die Gelegenheit verschafft, auf einige dieser neu gestifteten Plätze in Vorschlag gebracht und in das Institut aufgenommen zu werden.

Der dermal in dem Pensionate ertheilte Unterricht umfaßt stu­fenweise in den verschiedenen Classen: Religionslehre und Religionsge­schichte; Schönschreiben; Kopf- und Zifferrechnen;deutsche Sprach­lehre und zwar in den unteren Classen die vollständige Grammatik. In den höhern werden gewählte Classiker gelesen, verschiedene Aufsätze verfaßt; Verträge über deutsche Literatur, und über Aesthetik gehalten. Insbeson­dere werden in der ersten und zweiten Classe zur besseren Ausbildung der Zöglinge im mündlichenVortrage, auch Lese-Uebungen vorgenommen. Dann wird nach erhaltenen Vorkenntnissen Unterricht in der Geographie, Welt- und vaterländischen Geschichte, in der Naturgeschichte und Naturlehre; dann in der Methodik, in der Erziehungskunde;ferner in der französischen und italienischen Sprache; eben so dann auch in allen weiblichen Arbei­ten für den Haus- und Familienbedarf; im Zeichnen,im Clavierspie- len,im Gesänge und im Tanzen, in Letzterem nur in den Wintermo­naten, ertheilt.Diesen umfassenden Unterricht geben geeignete Lehrer und Meisterinnen, so wie auch die Unter-Vorsteherinnen, in entsprechenden Abtheilungen; ohne daß den Angehörigen der Zöglinge irgend eine Aus- lage hiefür erwüchse.