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Als Lehrbücher werden im Institute nicht allein solche verwendet, welche bereits für den öffentlichen Unterricht sanctionirt sind, sondern auch andere, jedoch nach vorausgegangener sorgfältiger Prüfung.

Uebrigens zeigen die halbjährigen öffentlichen Prüfungen, so wie die Musik-Prüfungen am Ende des Schuljahres,welchen Prüfungen selbst Ihre Majestäten die regierende Kaiserinn und die Kaiserinn Mutter wiederholt allergnädigst beizuwohnen geruhet haben, die erfreulichen Fortschritte der Instituts-Zöglinge in ihrer ausgebreiteten Bildung, und wie erfolgreich die allergnädig- sten Absichten Seiner Majestät des Kaisers in Erfüllung kommen. Aller höchftihre Majestät die regierende Kaiserinn geruhe- ten daher auch bei diesen Anlässen über die entsprechenden Leistungen der Zöglinge, und die Bemühungen des Lehr-Personals, Allerhöchst- ihre Zufriedenheit mit den aufmunterndsten und gnädigsten Wor­ten wiederholt auszusprechen, und die ausgezeichneteren Zöglinge durch die huldvollste Einhändigung der ihnen bestimm­ten Prä mienbüch er zu beglücken.

Das Nähere der dermaligen provisorischen Hausordnung und Einrichtung wird weiter unten folgen; hier mögen die eben erwähn­ten allgemeineren Andeutungen genügen, und es erübrigt nur noch anzuführen, daß die dermalige Organisirung des Instituts, insbesondere der neue Lehr- und Unterrichts plan, zu jener Zeit bei der k. k. n. ö. Regierung und bei der k. k. Studien-Hofcommiffion berathen und in das Leben gerufen wurden, wo bei ersterer der dermal als k. k. Hofrath in Laibach angestellte, damalige Regierungsrath Herr Graf von Ho­he nwart-G er lachstein und bei letzterer der Herr k. k. wirkliche'Hof­rath, Franz Schönaich,als Generalien-Referent, das Referat über das Pensionat hatten; daher sie hierauf einen wesentlichen Einfluß genom­men haben.