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Als Lehrbücher werden im Institute nicht allein solche verwendet,welche bereits für den öffentlichen Unterricht sanctionirt sind, sondernauch andere, jedoch nach vorausgegangener sorgfältiger Prüfung.
Uebrigens zeigen die halbjährigen öffentlichen Prüfungen, so wie dieMusik-Prüfungen am Ende des Schuljahres, —welchen Prüfungenselbst Ihre Majestäten die regierende Kaiserinn und dieKaiserinn Mutter wiederholt allergnädigst beizuwohnengeruhet haben, — die erfreulichen Fortschritte der Instituts-Zöglingein ihrer ausgebreiteten Bildung, und wie erfolgreich die allergnädig-sten Absichten Seiner Majestät des Kaisers in Erfüllung kommen.Aller höchftihre Majestät die regierende Kaiserinn geruhe-ten daher auch bei diesen Anlässen über die entsprechenden Leistungen derZöglinge, und die Bemühungen des Lehr-Personals, Allerhöchst-ihre Zufriedenheit mit den aufmunterndsten und gnädigsten Wor-ten wiederholt auszusprechen, und die ausgezeichneteren Zöglingedurch die huldvollste Einhändigung der ihnen bestimm-ten Prä mienbüch er zu beglücken.
Das Nähere der dermaligen provisorischen Hausordnungund Einrichtung wird weiter unten folgen; hier mögen die eben erwähn-ten allgemeineren Andeutungen genügen, und es erübrigt nur nochanzuführen, daß die dermalige Organisirung des Instituts, insbesondereder neue Lehr- und Unterrichts plan, zu jener Zeit bei der k. k.n. ö. Regierung und bei der k. k. Studien-Hofcommiffion berathen undin das Leben gerufen wurden, wo bei ersterer der dermal als k. k. Hofrathin Laibach angestellte, damalige Regierungsrath Herr Graf von Ho-he nwart-G er lachstein und bei letzterer der Herr k. k. wirkliche'Hof-rath, Franz Schönaich,als Generalien-Referent, das Referat über dasPensionat hatten; daher sie hierauf einen wesentlichen Einfluß genom-men haben.