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in Folge welcher Behufs der Besetzung der erledigt gewordenen Stelleeiner Ober-Vorsteherinn folgende Kundmachung erlassen wurde, welche,indem sie die Anforderungen an die Bewerber diesesPlatzes zusammenstellt, zugleich auch die Besoldungsgenüsse,die mit selbem verknüpft sind, enthält. Diese Kundmachungsagt nämlich: Da die mit dieser Stelle verbundenen Obliegenheiten denhochwichtigen Beruf erheischen, sowohl durch religiös-sittliche Gesinnungund besondere Vorliebe für die Jugend, die physische, intellektuelle undmoralische Bildung und Erziehung der Zöglinge gedachter Anstalt zu för-dern, und hierin das untergebene Lehr-und Erziehungs-Personale zu lei-ten und zu überwachen, als auch die Führung des gesammten Haushal-tes des Pensionates mit Benützung der zu diesem Zwecke untergeordnetenOrgane, die Gebahrung und Verrechnung seiner Geldmittel, sowie dieCorrespondenz mit den auswärtigen Parteien und mit den vorgesetztenBehörden, namentlich mit der n. ö. Landesstelle, aber mit Zuhilfnahmeeines hierzu eigens besoldeten Schreib-Individuums, unter persönlicherVerantwortung, vollkommen entsprechend zu besorgen; so sind zur Be-werbung um diesen Posten folgende Eigenschaften unerläßlich:
1. Jede Bewerberinn muß katholischer Religion sein, mindestens das30ste Lebensjahr überschritten haben, und sich einer festen und dauerhaf-ten Gesundheit erfreuen.
2. Muß sie unverehelicht, oder Witwe, und als letztere entwederohne Kinder, oder wenigstens der eigenen Obsorge über ihre Kinder ent-hoben sein; sich
3. über einen durchaus unbescholtenen sittlichen Lebenswandel aus-zuweisen vermögen, und
chen,» zum Vortrage, worauf der Frau Ober-Vorsteherinn ein wunderlieblicher Blumen-strauß von einigen Zöglingen überreicht wurde.»
»Zum Schlüsse ward die Volkshymne unter Trompeten- und Paukenschall von sämmt-lichen Anwesenden mit freudiger Rührung abgesungen.»
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