22

Speisezettel*), so für Mittags und Abends, und hat dieselben früher der Ober-Vorsteherinn zur Einsicht und Genehmigung vorzulegen. Zur Bestrei­tung der Küchenauslagen erhält die Beschließerinn von vierzehn zu vierzehn Tagen angemessene Geldvorschüsse. Endlich hat sie im Allgemeinen die Reinlichkeit des Hauses und aller äußeren Ubicationen desselben genau zu überwachen; sie hat die Aufsicht über die fünf Stuben- und vier Extramädchen, die Köchinn und die drei Küche nmägde über­haupt; zu den nöthigen Hausarbeiten hat sie auch den Portier und die zweiHausknechte anzuweisen.

Kosten des Institutes.

Von der Ober-Vorsteherinn wird der Regierung jährlich der Vor­anschlag aller im kommenden Jahre zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben, und zwar in zwei Abtheilungen, als Haupt-Präli- minare, und als Voranschlag der sogenannten Nebenauslagen (wo­hin die Pensionen, Gnadengaben, Bestallungen, Ausstattungen, die Kosten der ersten Bekleidung der Zöglinge, Steuern- und Gemeindelasten bezüglich des Hauses, die Kosten auf gewöhnliche Baulichkeiten im Hause rc. gehö­ren) vorgelegt; diese Voranschläge beruhen aufdemErfolge des vorjährigen Rechnungsabschlusses, mit den nun gebotenen Abweichungen. Die Regie­rung leitet diesen Voranschlag vor Allem an die k. k. n. ö. Provinzial- Staatsbuchhaltung, welche, so wie sie, wie schon oben erwähnt wurde, aus den von dem Institute vorgelegten documentirten Journalien auch die Hauptrechnung macht, selben nach allen seinen einzelnen Rubriken prüft, und hierüber der Regierung Bericht erstattet. Hierauf unterzieht auch diese ihrer Seils dieses Präliminare einer genauen Würdigung, und unterbreitet solches dann der k. k. Studien-Hoftommission zur definitiven

*) Die Zöglinge haben ein warmes Frühstück mit einer Semmel, Mittags vier Spei­sen, zur Jause eine Semmel, und zum Abendessen zwei Sveisen.