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Speisezettel*), so für Mittags und Abends, und hat dieselben früher derOber-Vorsteherinn zur Einsicht und Genehmigung vorzulegen. Zur Bestrei-tung der Küchenauslagen erhält die Beschließerinn von vierzehn zu vierzehnTagen angemessene Geldvorschüsse. Endlich hat sie im Allgemeinen dieReinlichkeit des Hauses und aller äußeren Ubicationen desselben genau zuüberwachen; sie hat die Aufsicht über die fünf Stuben- und vierExtramädchen, die Köchinn und die drei Küche nmägde über-haupt; zu den nöthigen Hausarbeiten hat sie auch den Portier und diezweiHausknechte anzuweisen.
Kosten des Institutes.
Von der Ober-Vorsteherinn wird der Regierung jährlich der Vor-anschlag aller im kommenden Jahre zu erwartenden Einnahmenund Ausgaben, und zwar in zwei Abtheilungen, als Haupt-Präli-minare, und als Voranschlag der sogenannten Nebenauslagen (wo-hin die Pensionen, Gnadengaben, Bestallungen, Ausstattungen, die Kostender ersten Bekleidung der Zöglinge, Steuern- und Gemeindelasten bezüglichdes Hauses, die Kosten auf gewöhnliche Baulichkeiten im Hause rc. gehö-ren) vorgelegt; diese Voranschläge beruhen aufdemErfolge des vorjährigenRechnungsabschlusses, mit den nun gebotenen Abweichungen. Die Regie-rung leitet diesen Voranschlag vor Allem an die k. k. n. ö. Provinzial-Staatsbuchhaltung, welche, so wie sie, wie schon oben erwähnt wurde,aus den von dem Institute vorgelegten documentirten Journalien auch dieHauptrechnung macht, selben nach allen seinen einzelnen Rubrikenprüft, und hierüber der Regierung Bericht erstattet. Hierauf unterziehtauch diese ihrer Seils dieses Präliminare einer genauen Würdigung, undunterbreitet solches dann der k. k. Studien-Hoftommission zur definitiven
*) Die Zöglinge haben ein warmes Frühstück mit einer Semmel, Mittags vier Spei-sen, zur Jause eine Semmel, und zum Abendessen zwei Sveisen.