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Schlußfassung. Da das Institut außer der Graf von N ako'schen Stiftungkein eigenes Vermögen besitzt, so wird der Gesammtaufwand des Pensio-nats, wie er sich nach dem Voranschläge und dem Rechnungsabschlüsseherausstellt, und insoferne die aufgelaufenen Kosten nicht unter die obenbewährten abgesonderten Nebenauslagen gehören, welche das Came-ra! ä rar allein trägt, nach der Zahl der Zöglinge berechnet, abgetheilt,und sonach als ein veränderlicher Verpflegsbetrag, je nach derKategorie der Zöglinge, von dem Staatsärar, von den Herren n. ö.Ständen, von dem Fonde aus den Lottogewinnen und vonden zahlenden Zöglingen (früher mit 440 Gulden, dermal mit demJahresbetrage von 490 Gulden C. M ) berichtiget. In ganz früherer Zeittrug der Studien fond die Hälfte des Verpflegsbetrages, insoferne essich um C ameralstiftling e handelte; davon ist es aber seit mehrerenJahren abgekommen *).
Die Gesammtkosten deS Institutes belaufen sich dermal ungefähr auf31,000 Gulden C. M., die repartirt werden, und auf ungefähr5000 Gulden C. M. für Nebenauslagen, die das C amera lärarabgesondert übernimmt. Von dem ersteren Betrage entfallen insbesondereaufBesoldungen, Remunerationen und Löhnungen 8500 Gulden; auf Ver-pflegung im engeren Sinne sooo Gulden; auf Kleidung 4000 Gulden;auf Holz 2000 Gulden C. M. u. s. w.
Mehrere Ausstattungen, jede zu 200 Gulden C. M., sind dannauch jährlich bewilligt; sie gehören in die Kategorie der Nebenausla-gen, die nicht auf die Zöglinge umgelegt werden. Diejenigen austretendenZöglinge, nämlichStiftlinge, deren Verwendung und sittliches Wohl-verhalten von der Ober-Vorsteherinn belobt wird, und welche als Erziehe-rinn in ein Privathaus, oder als Lehrerinn in eine öffentliche Unterrichts-An-
*) Aus dieser Vertheilung der Kosten ergibt es sich daher, daß je größer die Zahlder Zöglinge ist, desto kleiner der Verpflegsbetrag sein müsse; weil der Aufwand fürdie eigentliche Verwaltung des Instituts, den Unterricht u. s. w., auch bei mehreren Zög-lingen, derselbe bleibt.