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Schlußfassung. Da das Institut außer der Graf von N ako'schen Stiftung kein eigenes Vermögen besitzt, so wird der Gesammtaufwand des Pensio­nats, wie er sich nach dem Voranschläge und dem Rechnungsabschlüsse herausstellt, und insoferne die aufgelaufenen Kosten nicht unter die oben bewährten abgesonderten Nebenauslagen gehören, welche das Came­ra! ä rar allein trägt, nach der Zahl der Zöglinge berechnet, abgetheilt, und sonach als ein veränderlicher Verpflegsbetrag, je nach der Kategorie der Zöglinge, von dem Staatsärar, von den Herren n. ö. Ständen, von dem Fonde aus den Lottogewinnen und von den zahlenden Zöglingen (früher mit 440 Gulden, dermal mit dem Jahresbetrage von 490 Gulden C. M ) berichtiget. In ganz früherer Zeit trug der Studien fond die Hälfte des Verpflegsbetrages, insoferne es sich um C ameralstiftling e handelte; davon ist es aber seit mehreren Jahren abgekommen *).

Die Gesammtkosten deS Institutes belaufen sich dermal ungefähr auf 31,000 Gulden C. M., die repartirt werden, und auf ungefähr 5000 Gulden C. M. für Nebenauslagen, die das C amera lärar abgesondert übernimmt. Von dem ersteren Betrage entfallen insbesondere aufBesoldungen, Remunerationen und Löhnungen 8500 Gulden; auf Ver­pflegung im engeren Sinne sooo Gulden; auf Kleidung 4000 Gulden; auf Holz 2000 Gulden C. M. u. s. w.

Mehrere Ausstattungen, jede zu 200 Gulden C. M., sind dann auch jährlich bewilligt; sie gehören in die Kategorie der Nebenausla- gen, die nicht auf die Zöglinge umgelegt werden. Diejenigen austretenden Zöglinge, nämlichStiftlinge, deren Verwendung und sittliches Wohl- verhalten von der Ober-Vorsteherinn belobt wird, und welche als Erziehe­rinn in ein Privathaus, oder als Lehrerinn in eine öffentliche Unterrichts-An-

*) Aus dieser Vertheilung der Kosten ergibt es sich daher, daß je größer die Zahl der Zöglinge ist, desto kleiner der Verpflegsbetrag sein müsse; weil der Aufwand für die eigentliche Verwaltung des Instituts, den Unterricht u. s. w., auch bei mehreren Zög­lingen, derselbe bleibt.