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in den ersten Jahren die Nothweydigkeit auf, nochmals ein anderes Locale auszumitteln, und nach mehrfälligen Vorverhandlungen wurde das Insti­tut im Jahre 1806, miethweise (letztlich um den Betrag von 1500 Gul­den C. M. jährlich) in das Haus Nr. 106 in der Alsergasse, welches dem Minoriten-Convente gehört, übersetzt; das Haus in Hernals aber wurde in die Verwaltung der Staatsgüter-Administration gegeben und später verkauft.

Das gedachte Haus Nr. 106 wurde im Verfolge der Zeit, wo es zu­lässig war, auf Staatskosten bedeutend vergrößert; beider Zunahme der Kostzöglinge genügte selbes später aber auch nicht; wozu kam, daß die Eintheilung der Zimmer Vieles zu wünschen übrig ließ, sowie auch die Lage des Hauses wenig günstig war.

Es wurde daher in neuerer Zeit wiederholt und dringend die Ueber- setzung des Pensionates in ein ganz geeignetes und allen Anforderungen entsprechendes Locale, in Anregung gebracht; was die Folge hatte, daß die Ausmittelung eines solchen, in Gemäßheit-Allerhöchster Befehle der Gegenstand vielfältiger Erhebungen und Verhandlungen wurde. Diese hat­ten dann das erfreuliche Resultat, daß von Seiner Majestät mit kaiserlicher Munisicenz, gemäß der Allerhöchsten Entschließung vom 27. April 1840 der Ankauf des, in einem großartigen Baustyle erbauten Gartenpalastes des Herrn Grafen von Chotek, auf dem Strozzengrunde, in der Kaiserstraße Nr. 26 (in viel früheren Zeiten ein Eigenthum der Frau Gräfinn von Strozzi) und zwar um einen Kaufschilling von 129,000 Gulden C. M., und die entsprechende Umstaltung desselben zu den Zwecken des Institutes, mit dem namhaften Aufwande von ungefähr 30 bis 40,000 Gulden C. M. allergnä'digst bewilligt wurden. Sämmtliche Kosten wurden von dem mehrberührten Realitäten-Lotterie-Gelderfonde berichtigt, und das Institut sodann als Eigenthümer des Hauses an die Gewähr gebracht.

Die feierliche Uebergabe des Hauses an das Institut und die damit verknüpfte Einweihung der Hauscapelle fanden den 2 1. Jänner 184 1 Statt, und diese seltene Feierlichkeit geruheten selbst Allerhöchst- ihre Majestäten die regierende Kaiserinn und die Kaise-

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