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in den ersten Jahren die Nothweydigkeit auf, nochmals ein anderes Localeauszumitteln, und nach mehrfälligen Vorverhandlungen wurde das Insti-tut im Jahre 1806, miethweise (letztlich um den Betrag von 1500 Gul-den C. M. jährlich) in das Haus Nr. 106 in der Alsergasse, welches demMinoriten-Convente gehört, übersetzt; das Haus in Hernals aber wurde indie Verwaltung der Staatsgüter-Administration gegeben und später verkauft.
Das gedachte Haus Nr. 106 wurde im Verfolge der Zeit, wo es zu-lässig war, auf Staatskosten bedeutend vergrößert; beider Zunahme derKostzöglinge genügte selbes später aber auch nicht; wozu kam, daß dieEintheilung der Zimmer Vieles zu wünschen übrig ließ, sowie auch dieLage des Hauses wenig günstig war.
Es wurde daher in neuerer Zeit wiederholt und dringend die Ueber-setzung des Pensionates in ein ganz geeignetes und allen Anforderungenentsprechendes Locale, in Anregung gebracht; was die Folge hatte, daßdie Ausmittelung eines solchen, in Gemäßheit-Allerhöchster Befehle derGegenstand vielfältiger Erhebungen und Verhandlungen wurde. Diese hat-ten dann das erfreuliche Resultat, daß von Seiner Majestät mit kaiserlicherMunisicenz, gemäß der Allerhöchsten Entschließung vom 27. April 1840der Ankauf des, in einem großartigen Baustyle erbauten Gartenpalastesdes Herrn Grafen von Chotek, auf dem Strozzengrunde, in derKaiserstraße Nr. 26 (in viel früheren Zeiten ein Eigenthum der FrauGräfinn von Strozzi) und zwar um einen Kaufschilling von129,000 Gulden C. M., und die entsprechende Umstaltung desselben zuden Zwecken des Institutes, mit dem namhaften Aufwande von ungefähr30 bis 40,000 Gulden C. M. allergnä'digst bewilligt wurden. SämmtlicheKosten wurden von dem mehrberührten Realitäten-Lotterie-Gelderfondeberichtigt, und das Institut sodann als Eigenthümer des Hausesan die Gewähr gebracht.
Die feierliche Uebergabe des Hauses an das Institut und die damitverknüpfte Einweihung der Hauscapelle fanden den 2 1. Jänner 184 1Statt, und diese seltene Feierlichkeit geruheten selbst Allerhöchst-ihre Majestäten die regierende Kaiserinn und die Kaise-
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