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§. 17 .
Das sittliche Verhalten wird mit: sehr gut, gut, mittel-mäßig und übel; der Fortgang mit: sehr gut, gut, mittelmäßigund schwach bezeichnet; aus den einzelnen Noten wird die F ortgangs-Classe bestimmt, welche entweder die erste mit Vorzug, oder dieerste, oder die zweite, oder die dritte ist. Mehr sehr gut als gut,geben die erste Classe mit Vorzug, mehr gut als sehr gut, dieerste Classe. Zwei, drei mittelmäßige Noten lassen noch dieerste Classe zu; mehrere mittelmäßige Noten reihen in diezweite, und diejenigen werden in die dritte Classe gesetzt, derenFortgang öfter mit schwach, als mittelmäßig bezeichnet ist. DieHaussitten sind abgesondert ersichtlich zu machen; die Noteder Schulsitten kann jedoch bei der Fortgangsclasse mit in Beachtungkommen *).
§. 18 .
Um schwächeren Zöglingen nachzuhelfen, sind dieselben von allenZerstreuungen so viel als möglich zu entfernen, es ist ihnen das Ausspeisenzu untersagen, und die Spaziergänge sind möglichst zu beschränken, damitsie Zeit gewinnen, das Versäumte einzubringen.
§. 19 .
Die Fleißigen werden bei der halbjährigen Prüfung mit Prämienbetheilt, und während des Jahres werden kleinere Auszeichnungen derOber-Vorsteherinn überlassen.
*) Wie sich bei der Classification zu benehmen sei, wird in der Jnstruction der FrauOber-Vorsteherinn eigens angedeutet. In welcher Art nach dem neuen Lehrplane, Zeug-nisse auszustellen seien, ob nach jedem Course, oder erst nach vollkommenvo llend eter Bildung, ist derzeit noch nicht bestimmt; ein gutes Zeugniß nach vol-lendeter Bildung, würde zugleich die ausdrückli che Befähigun g zu der Stelleeiner Lehrerinn und Erzieherinn enthalten.