Einzelstück 
Nachricht über das k.k. Civil-Mädchen-Pensionat
Entstehung
Einzelbild herunterladen

38

n

In Rücksicht auf Bildung des Herzens und Gemüthes.

§. i.

Sämmtliche Lehr-- und Erziehungsorgane sollen zur Bildung desHerzens der Zöglinge alles Mögliche beitragen.

§. 2.

Die Zöglinge sollen mit ihren natürlichen Anlagen, Neigungen undGewohnheiten bekannt gemacht werden.

§. 3 .

Bei der Behandlung der Zöglinge müssen deren Temperamente be-achtet werden.

§. 4 .

Liebe zur Tugend und Abscheu vor dem Bösen sollen den jugendlichenHerzen eingeprägt werden.

§. 5 .

Die Darstellung des Gesitteten, Tugendhaften, Schönen, Anständi-gen, Begebenheiten aus der Geschichte, Beispiele dienen dazu.

§. 6.

Das Ehrgefühl der Zöglinge muß geweckt werden, daher auch öffent-licher Tadel oder öffentliche Ahndung selten anzuwenden sind.

§. 7 .

Zwangsmittel werden nur dann nothwendig, wenn Ehre, Erkenntnißund Erinnerung wirkungslos sind.

§. 8 .

In den zwei kleineren Kameraden ist bei der Unter-Vorsteherinn einEhrenbuch aufzubewahren, worin die durch Fleiß und Betragen aus-gezeichneten Zöglinge eingetragen werden; eben so im Gegensatze ist auchein Strafenb uch zu führen.