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und Uebungsstunden der Zöglinge werden durch ein bestimmtes Werth ri-ll ungsschema von der Ober-Vorsteherinn geregelt. Am Ende des zwe i-t en Semesters findet eine besondere Musikprüfung Statt.
Unterricht im Tanze.
Derselbe beginnt gleichfalls schon in der ersten Classe, und es ist vorAllem auf gute körperliche Haltung und auf einen anständigen Gang zudringen. Bei den Tanzübungen hat auch immer eine Unter-Vorsteherinngegenwärtig zu sein.
Unterricht in weiblichen Handarbeiten.
Bei den weiblichen Handarbeiten ist auf das Weißnähen und auf diegewöhnlichen Handarbeiten des weiblichen Geschlechtes eine besondere Auf-merksamkeit zu richten; ohne jedoch die feineren Arbeiten zu vernachlässigen,die keinesfalls groß und kostspielig sein sollen. Den älteren Zöglingen sollinsbesondere auch eine genaue Kenntniß aller Stoffe und Materialien, dieFrauenzimmern in die Hände kommen können, verschafft werden; sowie auchdavon, wie viel Stoff zu einem gegebenen Gegenstände erforderlich sei. DieUnterweisung der kleineren Zöglinge in den Elementen der weiblichen Arbei-ten, als: Stricken, Tapisserie-Nähen, sowie in den feineren Kunstarbei-ten, liegt den Unter-Vorsteherinnen ob; der Unterricht im Weißnähen, Klei-dermachen, Stoppen und den sonst gewöhnlichen Handarbeiten aber derWäsch- und Nähmeisterinn; die Arbeiten werden nur bei der zweiten Seme-ftral-Prüfung zur öffentlichen Ansicht ausgelegt.