Einzelstück 
Broschüre über "Das Lehrer Pädagogium der Stadt Wien"
Entstehung
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Der Lehrplan bedarf zu seiner Einführung der Genehmigungdes Landesschulrathes.

8 - 34 .

Ueber die Einführung von Lehrbüchern und Lehrmitteln hatdie Aufsichts-Commission auf Antrag des Lehrkörpers zu entschei-den. In den Fächern, für welche Lehrbücher von der Aufsichts-Commission eingeführt sind, müssen dieselben dem Unterrichte zuGrunde gelegt werden. Doch darf jeder Lehrer Werke, derenBrauchbarkeit ihm bekannt ist, den Zöglingen zur Lecture an-empfehlen.

8- 35.

Der Stundenplan wird von dem Director verfaßt und vonder Aufsichts-Commission bestätigt.

8- 36.

Während der letzten vier Wochen jedes Schuljahres wirdmit den Zöglingen und Curshörern eine allgemeine Wiederholungin sämmtlichen Gegenständen vorgenommen. Dieselbe ist so ein-zurichten, daß sie einen klaren Einblick in die gesammte Jahres-leistung desPädagogiums" ermöglicht. Die Mitglieder derAufsichts-Commission sind verpflichtet, der Wiederholung in allenGegenständen, nach einem unter ihnen festgesetzten Modus, bei-zuwohnen.

8 37.

Die Leistungen der Zöglinge sind durch folgende CensurenZu bezeichnen:

1 -- sehr gut,

2 -- gut,

3 ----- genügend,

4 ---- ungenügend.

Wer ein erhaltenesungenügend" zu verbessern wünscht, oderwer bei der Wiederholung zu erscheinen verhindert wurde, kannbei dem Director um die Zulassung zu einer Nachprüfung an-suchen. Auch steht es jedem Zögling frei, sich außer der Wieder-