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18. Der Staat hat bis jetzt von seinem „Oberaufsichtsrechte"über das Pädagogium nur im Wege des Schriftwechsels (wie erim Statut vorgesehen ist) Gebrauch gemacht. Abgeordnete in dieAnstalt zu entsenden, hat das Ministerium und der Landesschul-rath noch nicht für nöthig gefunden. Es wäre dies auch über-flüssig gewesen, da das Pädagogium mit staatsgefährlichen Be-strebungen sich nicht befaßt.
Und so kann denn die ganze Lage der Anstalt gegenwärtigals eine höchst erfreuliche bezeichnet werden. Die Idee, aus welchersie entsprang, ist rein und voll bewahrt und realisirt worden-Als der Wiener Gemeinderath das Pädagogium schuf, vollbrachteer unstreitig eine seiner bester: Thaten. Das Unternehmen warkühn in der Anlage, schwierig in der Ausführung, ist aber nunbewährt und gesichert. Außerordentliche Hindernisse standen seinerRealisirung und ersten Entwickelung entgegen. Das neue undeigenartige Institut mußte unter sehr ungünstigen äußeren Ver-hältnissen, von vielen Feinden umlauert und angefochten, dem Un-verstand und der Bosheit wehrlos preisgegeben, um seineExistenz kämpfen. Ich habe diese peinliche, mehr als drei langeJahre währende Situation täglich und stündlich gefühlt. Es warmir stets gegenwärtig, welche Verantwortlichkeit auf mir lag. Wersich der schweren Kämpfe erinnert, durch welche der Wiener Ge-meinderath das Pädagogium errang, wird dies ermessen können.Der Fall der Anstalt hätte eine der bittersten Erfahrungen desGemeinderathes, eine schwere Niederlage der liberalen Partei, einTriumph aller Dunkelmänner und aller Feinde bürgerlicher Frei-heit werden müssen. Dem Lehrerstande, speciell dem österreichischen,wäre eine der wirksamsten Stützen des Aufschwunges zusammen-gebrochen. Nicht nur meine eigene Ehre, sondern die Ehre derdeutschen Pädagogik hätte einen schweren Schlag erlitten. Mitvollem Bewußtsein der Tragweite meiner Behauptung sage ich:niemals war einem Pädagogen eine wichtigere und schwerere Auf-gabe gestellt, als dem ersten Director des Pädagogiums. Zu den