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Das Kaiserreich Brasilien bei der Pariser Universal Ausstellung von 1867
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Para giebt es schon 701,250,000 Quadratbracen mit 27,986 Colonisten, jede von 125,000 Bracen, worauf über 27,000 Familien oder die Familie zu 5 Personen gerechnet , mehr denn 138,000 Individuen sich nieder­lassen können.

Ausserdem existiren in den Bezirken der Staats- colonien, die von Mucury und Blumenau nicht inbe­griffen , ungefähr 850 solcher vermessenen und abge­steckten Colonien zur Verfügung neuer Colonisten, die unter 850 Familien oder 4,250 Individuen vertheilt werden können.

Zur Ausscheidung des öffentlichen Eigenthums besteht in der Residenz eine General-Behörde der öffentlichen Ländereien, mit besonderen ünterbehörden in den Pro­vinzen.

Die Vermessung und Absteckung der Ländereien und alles was diesen Dienst betrifft, ist durch ein Gesetz geregelt, welches das in den Vereinigten-Staaten be­folgte System mit den durch die Umstände Brasiliens erheischten Abänderungen , annimmt.

Die Ländereien werden nach ihrer Vermessung und Absteckung in Theilen von 250,000 Quadratbracen, in halben oder viertel-Theilen , Öffentlich oder ander­weitig wie die Regierung es für passend findet, zu dem Preise von wenigstens 1/2 Real bis zu 2 Realen per Quadratbrace , je nach ihrer Güte und Lage ver­kauft.

Der Preis wird sofort bezahlt, doch haben diejenigen, welche schon einen Besitztitel der verkauften Lände­reien haben, oder sie cultiviren , den Vorzug. Denje­nigen , welche sich in Ackerbau-Colonien niederlassen, wird der Kauf auf eine Frist von meistens 5 Jahren gestattet.