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geordneten verschiedenartigen Qualitäten, welche unsere Monarchie pro- ducirt, den Beweis zu liefern, dass Anforderungen jeder Art durch die Ab­stufungen der Qualität, welche erzeugt werden, entsprochen werden kann. Nicht Raritäten sollten ausgestellt werden, sondern Handelswaare, wie sie im Grossen und Ganzen vorkömmt, sc dass auf Grund der von den Vertrauensmännern daselbst vorgeführten Muster Bestellungen aufgenommen und effectuirt werden können. Die Proben ans dem Jahre 1872 werden im Juli, August mit den Ergebnissen der 1873er

I Einte vervollständigt, und fremde Besucher der Weltausstellung, welche sich für Getreide interessiren sehen dort Dasjenige vereinigt, was sie in zahllosen Einzelausstellungen von Oeconomen- und Productions- jgruppen sonst nur zersplittert finden könnten. Bei einer Durchschnitts- -ernte ist Oesterreich-Ungarn in der Lage ansehnliche Quantitäten Ge- |treide zu exportiren und die Fortschriite, die es in den letzten Jahren 'durch Anpassung seiner Handelsusancen und Einrichtungen an die Ge­wohnheiten des Auslandes gemacht, lassen keinen Zweifel darüber auf- ;kommen, dass Handelsbeziehungen zwischen uns und dem Auslande [heute für beide Tlieile einen angenehmeren Verkehr schaffen würden, als dieser in der letzten grossen Exportepoche des Jahres 18671868 gewesen ist.

Damals wurden viele zum Theile auch gerechtfertigte Klagen laut über die Abwickelung der Geschäfte, welche theils unter Trans- portealamitäten, theils unter bedauerlichen Ausschreitungen Einzelner zu leiden hatte.

Seither hat unser Eisenbahnnetz sich bedeutend vervollständigt, den jungen Bahnen stehen Waggon-Leihanstalten zur Verfügung, die [älteren haben ihr Betriebsmateriale ansehnlich vermehrt, die Concurrenz- pinien, welche geschaffen wurden wirken auf das Gebahren der Bahn- (verwaltungen gegenüber den Frachtgebern wohltliätig ein und es kann jangenommen werden, dass ein mässig starker Export ohne Schwierig­keiten in der Expedition bewältigt werden könnte.

Noch entschiedener ist der Fortschritt in Bezug auf die Ab­wickelungen der Geschäfte zwischen Käufer und Verkäufer. Wie in fPest sind in Wien Usancen für den Getreidehaudel eingeführt worden, und die Wiener Frucht- und Mehlbörse ist von der Regierung mit der Wugniss ausgestattet in jenen Fällen, wo die Comp e- tenz des Börsenschiedsgerichtes schriftlich 3- von beiden Parteien acceptirt worden ist, t- über, aus den betreffenden Geschäften sich ergebende Streitigkeiten ar inappellable executionsfähige schied s- ;h richterliche Entscheidungen zu treffen. Jeder