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Österreichisches, ungarisches, Prager oder sächsisches Mahlver- fahren.

Hiermit will nicht gesagt sein, dass man aller Orten ganz den gleichen Vorgang beobachtet, es finden sich vielmehr zahlreiche Abstufungen, nur der Grundgedanke ist der gleiche. Die Zerkleinerung findet allmählig und die Scheidung der Producte nicht allein nach Grösse der Theilchen, sondern auch nach dem specifischen Gewichte derselben statt.

In Wien und Umgebung hat, so weit ich mit meinen Erhebungen zurückzureichen vermag, nie eine sogenannte Lohn­müllerei stattgefunden. Dieser Umstand scheint auch das Motiv gewesen zu sein, dass es im eigenen Interesse des Müllers gelegen hat, möglichst viel und gutes Mehl aus der Frucht zu gewinnen; und dass man eben schon sehr früh darauf ange­wiesen war, nicht nur mechanisch, sondern auch nachdenkend zu produciren.

Die Wiener Müllerei wurde daher schon im Jahre 1800 mit sehr wenig Ausnahme kaufmännisch betrieben; d. h. der Bedarf an Mehlfrucht wurde grösstentheils am Getreidemarkte in Wien und Wiener-Neustadt für eigene Rechnung ein, und das daraus erzeugte Mehl grösstentheils an die Bäcker Wiens und Badens verkauft.*) Im Jahre 1805 wurde sogar den Bäckern Wiens verboten, eigene Mühlen zu besitzen.**)

Auch gab es damals schon sogenannte Grub-***) oder Bäckermüller und Grieslermüller.

Erstere hatten ihre Mühlen grösstentheils au den Ge­wässern der grossen und kleinen Fiseha, den beiden Kaltengängen und an der Schwechat, letztere an der Wien, am Liesing-, Peters-, Mödlinger- und Badenerbache, f)

*) Regier.-Verord. v. 29. Sept. 1804. P. Z. 17321.

**) Hofkanzlei-Decret v. 8. Jänner 1805. Reg. P. Z. 1884.

***) Dieser Name dürfte von der Mehlgrube, dem damaligen Ver­einigungsort der Müller und Bäcker stammen, woraus sich später die Frucht- und Mehlbörse entwickelte.

f) Dieser Unterschied in den Gattungen der Mühlen hat sieh bis heute erhalten, obwohl derselbe ins Hofkanzlei-Decret vom 23. Nov. 1810 ohne Nummer aufgehoben worden ist.