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Im Jahre 1800 war die Construction der Mahlmühle noch, eine höchst einfache. Jeder Mahlgang separat mit einem Wasserrad angetrieben; ein Beutelkasten, an welchem sich das Beutelwerk befand, war der ganze mechanische Theil einer Mahlmühle, alles übrige musste durch Händearbeit hervorgebraeht werden, zu derselben befanden sieh noch in jeder Mühle einige Pottiche und Siebe.

Die Vermahlung der Mahlfrucht wurde allgemein auf nassem Wege vollzogen. Einige Stunden vor der Vermahlung wurde der Weizen gewaschen, wo dies nicht der Fall war, wenigstens hinreichend eingenässt (zugerichtet), denn nur in sehr genässtem Zustande gelang es, das Zerreiben der Kleie möglichst zu verhindern und für die damalige Zeit genügend weisses Mehl zu erzeugen.

Das Getreide (Weizen) wurde gleich möglichst klein ge- schrotten und nur die gröberen Theilchen einer Sortirung mittelst Sieben in den Pottichen unterzogen, dabei die kleiichten Theile nicht selten mit einem Schäufelchen abgeschöpft und auf diese mühevolle Weise der Gries aus dem Schrott ge­wonnen. (Abgel eitert.)

Dieser Gries wurde als sogenannter Marktgries verkauft, wir finden denselben um 1810 im nördlichen Deutschland (Berlin) unter dem NamenWiener Gries in dem Handel, ebenso ward derselbe von Wiener-Neustadts Umgebung nach Triest und Venedig verfrachtet. Kein Wunder, dass man end­lich daran dachte, mehr und mehr Gries zu gewinnen, ja selbst um mehr Gries zu bekommen, gröber zu schrotten, die Mühle, vielmehr die Steine, höher zu stellen, und so allmälig zur Gries- und Hochmüllerei überzugehen.

Es scheint, dass in dieser Zeit ein Stillstand in der Ent­wicklung unseres Müllergewerbes eingetreten ist, wozu wohl am meisten die damalige Kriegsepoche und die enorme Theue- rung des Eohproductes beigetragen haben mag. Endlich gehörte das Müllergewerbe damals noch unter die Approvisionirungs- Gewerbe, stand unter einer Satzung, d. h. der Preis für die Mahlproducte wurde von der Behörde vorgesehrieben oder die Höhe desselben bestimmt. Dieser Preis durfte bei Strafe,