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Worin das Bierrecht bestand, kommt bereits im ersten Zeit­abschnitte vor, in welchem dieses Recht unbeanstandet ausgeübt wurde. Unmittelbar nach der Lürkenbelageruug hatte das Bürgerspital kein Bräuhaus, daher der ausschließliche Bierschank in Wien vom Bürger- spitale mit fremden Bieren, welche aus Dlmütz, Jglau, Frcystadt, Manthhansen n. a. bestellt wurden, gepflogen worden ist. Bom Jahre 1537 an konmtt wieder zum Theile das selbst gebraute Bier in Verkauf. Im Jahre 1564 hat Herbert Zöllner am Hundsthurm ein Braurecht er­halten, jedoch nur für sein eigenes Getreide und mit der Berkaussbcschrän- kung an sein Hofgesinde. In den Burgsrieden durfte kein Bier eingeführt oder verkauft werden, wenn nicht vom Bürgcrspitale dazu die (ioncession gegeben war. In diesem Privilegium wurde das Bürgerspital noch 1327 und bis 1399 durch mehrere kaiserliche Mandate geschützt. Im Beginne des 17. Jahrhundertes hat man jedoch die Biereinsuhr wegen nicht zu­reichender eigener Erzeugung häufiger gestattet, wofür ein Ausschlag per Eimer 3 kr. und von 1638 an per Eimer 15 kr. bezahlt wurde. Die Einnahme hievon war in der Butte des 17. Jahrhnndertes 1820.900 sl. und stieg bis zum Jahre 1784 auf 30.000 und selbst 40.000 st. per Jahr. Um die schon früher eingeführte Biertrankstcuer für den Staat erhöhen zu können, wurde dieser Ausschlag des Bürgerspitales aufge­hoben und dafür vom 1. August 1784 an, ein jährliches Pauschale von 31.000 fl. aus dem Bancal-Aerar bezahlt.

Außer diesem Bieraufschlage wurde die Bierconsnmtion noch weiter belastet, z. B. im Jahre 1380 mit einem Aufschlage von 15 kr., wel- ! eher zur Erbauung von Eontnmaz - Anstalten bestimmt war und wovon das Bürgerspital keinen Antheil hatte. Zur Tilgung der Schulden, welche das Bürgerspital aus Anlaß der Pest im Jahr 1713 contrahirte, erhielt dasselbe einen Bieraufschlag per Eimer 20 kr. bewilliget, welcher 1723 auf 15 kr., 1725 aus 5 kr. herabgesetzt und Ende 1723 ganz auf­gehoben wurde. Die Schulden waren aber noch nicht getilgt, weßhalb im Jahre 1735 ein neuer Ausschlag per Eimer 1 Schilling bewilligt worden ist ,,insolnnge der Körner- und Hopfenpreis solches erlaube?'

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