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Dieser Llllsschlag wurde 4738 auf 4 lr. uud 4740 aus 1 kr. per Eimer ermäßiget uud war im letzteren Betrage ein bleibender Bezug mit einem jährlichen Erträglich van 23000 fl. Im Jahre 4771 wurde dieser Bezug aufgehoben und dafür vom Haudgrasenamte jähr­lich 2400 sl. dem Spitale bezahlt.

Das Bürgerspital genoß von jeher die Befreiung von allen Aus­schlägen aus Bietualien und andere Gegenstände,insoweit diese Aufschläge den Unterhalt der Armen beschweren möchten." Als daher im Jahre 4734 aus Vieh, Wein, Getreide und andere Bietualien eine Steuer ausgeschrieben und diese bei der Einfuhr eingehobcn wurde, mußte diese Steuer zwar auch das Bürgerspital zahlen, aus Grund der bis­herigen Befreiung erlheilte aber Kaiser Karl VI. am 23. Februar 4737 dem Spitale die Begünstigung, daß dasselbe vierteljährig um Vergütung der bezahlten Auslagen einschreiten könne. Diese Rückvergütung wurde auch unter dem Titel eines Almosens alljährlich mit 46002500 sl. bis 4764 geleistet. Von da an erhielt das Bürgerspital keine Vergütung. Erst 4774 wurde sich über Ansuchen des Spitals dahin verglichen, daß der Wein-, Fleisch- und Mehlausschlag für die vergangenen Jahre ver­gütet und von 4774 für diese Aufschläge und den vorerwähnten Bier- ansschlag von 4 kr. per Eimer zusammen ein jährlicher Betrag von 5000 fl. an das Spital bezahlt werden solle, was auch fortwährend geschah.

Als neue Einkommensquellen in diesem Zeitabschnitte müssen wir aber noch anführen:

Den Bier- und Weintaz. Seit alter Zeit mußten alle Vier­und Wcinschanken auch die des Bürgerspitales an die Stadt eine Abgabe unter diesem Namen bezahlen. Dos Bürgerspital hatte diesen Taz lange Zeit von der Eommune gepachtet, im Jahre 4688 erhielt es nebst der Befreiung vom Taze für eigene Bier- und Weinschanken auch das Recht ins Eigenthum, von allen Bierschonken den Taz zu beziehen.

Aus dem Privilegium des ausschließlichen Bierschankes folgte für das Bürgerspital auch das Recht zur ausschließlichen Bierschank-Eon-