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cessionirung, welches Recht mit der Steigerung der Bierconsnmtion immer einträglicher zn werden begann. Wegen dieses Rechtes, das auch die Commune in Anspruch nahm, dann wegen des Tazes war ein lang­jähriger Proceß mit der Stadt, worin 1762 das Bürgerspital obsiegte, in Folge dessen sich die Einkünfte aus beiden Rechten, von; Jahre 1744 per 4447 fl. bis 1783 per 9342 fl., mehr als verdoppelten. Die Bier­wirthe standen unter dem Bürgerspitale, es wurde ihnen 1734 eine Bruderschaft (Zunft) zu bilden gestattet, welche ihre Quatember- messen, sowie bei Ableben eines Bierwirthes eine Seelenmesse in der St. Clara-Kirche abzuhalten und dabei Almosen an die Annen zu ver­theilen hatte.

So lange die Wirthschaft in eigener Regie war, hatte das Bürger­spital auch eigene Bier- und Weinschanken. Mit der Verpachtung der Bräuhäuser und Weingärten hören diese Schauten auf. Der Bier- und Weinschank im Stadtspitale, sowie der Bierschank zu St. Marr werden aber als herrschaftliche Gerechtsamen abgesondert verpachtet. Das­selbe war bei der Bäckerei im Stadtspitale und in St. Marr der Fall, so das; diese Gewerbsrechte an und für sich eine neue Einnahmsquelle des Fondes bilden. Das Adlerwirthshaus in der Mopoldstadt war immer verpachtet, rücksichtlich der Apotheke ,,znm heiligen Geist" in der Stadt wird in der nächsten Abtheilung mehreres erwähnt.

Cin Ausfluß der Grundherrlichkeit des Bürgerspitales war das Grundbuch oder das Verzeichnis; der Unterthanen und des unterthä- nigen Besitzes, womit verschiedene Einnahmen, Mortuar, Laudeminm u. a. verbunden waren. Dieses Grundbuch war sicher auch im 1. Zeit­abschnitte vorhanden, das Erträgnis; desselben mochte aber gering gewe­sen und die Bezüge wahrscheinlich dem Grundbuchsührer überlassen worden sein. In diesem Zeitabschnitte gewann das Grundbuch schon eine größere Ausdehnung vorzüglich dann, als das Bürgerspital eigene Gründe zur Ansicdlung überließ, welche Ansiedler Unterthanen des Spi­tals wurden. Im Jahre 1706 kam das kleine Grundbuch von St. Marr zum Bürgerspitale und bis zum Jahre 1731 hat das Grundbuch schon