Diese delegirtc Hoscomnlission übte bis zum Jahre 1747 den mei­sten Einfluß aus die Verwaltung; von da ab erscheint jedoch wieder der Stadtrath als Obcrleitcr und die beiden Superintendenten werden wie früher dem Spittlmeistcr zur Berathung in wichtigen Angelegenheiten bei- gegeben.

Der Abschluß dieses Zeitabschnittes.

Ungeachtet der veränderten Verhältnisse, welche durch die fort­schreitende Entwicklung des Verkehres, durch das Zuströmen vieler Tau­sende von Fremden veranlaßt wurden, war die Armen- und Kranken­pflege größtenthcils auf die blos für das lokale Bedürfniß berechneten In­stitute angewiesen verblieben und außer dem großen Armenhause am Alserbach seit 1693 keine Anstalt begründet worden, welche den ver­änderten Zcitverhältnissen vollkommen Rechnung getragen hätte. Wenn auch den verschiedenen Spitälern von Staatswegen manche Zuflüsse zuge­wendet wurden und insbesondere durch die Zuweisung von St. Marx an das Bürgcrspital ein größerer Centralpunkt für Humanitätszwecke ge­schaffen war, so haben doch alle Spitäler nur theilweise genügt.

Dem schöpferischen Genie Kaiser Josef des Zweiten war es vor­behalten, auch hier eine totale Umänderung zu begründen. Er faßte den Plan, alle verschiedenen Anstalten in Eine großartige Anstalt zu vereini­gen. Bereits im Jahr 1781 erhielt die Regierung den Auftrag, einen Entwurf auszuarbeiten, wie diese Eine Humanitätsanstalt neu eingerichtet und organisirt werden soll. Der von der Regierung nach 15 Monaten vorgelegte Entwurf hat den Kaiser nicht befriediget und unterm 24. Au­gust 1782 hat derselbe selbst die Basis detaillirt verzeichnet, auf welcher die Regulirung vorgenommen werden sollte. Gleichzeitig wurde zur schnel­len Durchführung der gegebenen Normen im September 1782 die Ober- direction in Stiftungssachen zusammengesetzt, dagegen aber die milde Stistungscommission, die Congregation der O-assn puuxerum und der Eonvertitcncassen aufgelöst.