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Die speziellen Rechnungen und Voranschläge des FondeS kamen zur Censur an die Stadtbuchhaltnng und von dieser zur k. k. Hosbuch- Haltung in Stiftungssachen.

Die Beisitzer der Wirthschafts-Commission haben in allen Angelegen­heiten ein vot 1 , 1,1 si(-eisivi,M) was in einem Negierungsdccrcte vom Jahre 1824 als schon ursprünglich im allerhöchsten Willen gelegen, bestimmt verordnet wurde.

Kaiser Joses II hatte 1788 eine neue Pfarr C'inthcilung in Wien ein­geführt und auf diese Psarr Eintheilung gestützt, zur Handhabung der Loeal- Armenpflege ,,das Armeninstitut" gegründet. Das gesammtc Armen- institnt stand unter der Leitung der Regierung, die Gemeinde hatte blos den Abgang der Bedürfnisse zu decken, welche aus den vorhandenen Armenfondcn nicht bestricken werden konnten. Dies verblieb bis 1848, in welchem Jahre die verschiedenen Armenfondc in Einen Fond , ,den aIlgemcinen Versor­gn n gs so n d" vereinigt und dessen Verwaltung, sowie die Leitung der Local- armenpflege in ihrem ganzen Umfange an den Magistrat übertragen wurden

Im selben Jahre wurde auch der Wirkungskreis der Bürgerspital- Wlrthschasts-Comnlission und des Magistrates in Bürgcrspitalsachen er­weitert und denselben in vielen Angelegenheiten eine selbststnndige Gebah- rung zuerkannt. Die Regierung als Stiftungsbehörde hatte sich jedoch fort­an einen vielseitigen Einfluß auf die Verwaltung reservirt.

Der alte Name ,,Spittlmeister" war schon im Jahre 1841 in den eines ,,Amtsdirector" umgeändert.

Seit der Constituirung der Gemeinde Wien im Jahre 1880 und nach deut ausgesprochenen Grundsätze ,,daß die Armenpflege Angelegenheit der Gemeinde ist" hat der Gemcinderath und Magistrat fast die alleinige Oberleitung des Bürgcrspitales und ist nur in solchen Fällen an die Ge­nehmigung der k. k. Statthaltcrci gebunden, in welchen überhaupt auch die Gemeinde rücksichtlich ihrer Vcrmögensgcbahrung eine solche Geneh­migung einholen muß.

Gleichzeitig mit allen anderen Gemeindeämtern wurde auch das Bürgerspitalamt im Jahre 1852 rücksichtlich seines Beamtenstatus

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