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loben können, wo ihm die Sonne des Glückes geschienen hat. Gut für ihn, wenn er redlich und reichlich oder wenigstens soviel geerntet hat, daß er die Jahre seines Alters sorgenlos vollbringen kann! Unglücksfälle, sociale Verhältnisse, oder eigene Schnld vernichten manche Gewerbe schon im Beginne, manche erst dann, wenn der Bürger bereits mit Zu­versicht der Zukunft entgegensah. Gottvertrauen und Manneskrast wird im Unglücke zwar Jeden zur erneuerten Arbeit spornen aber ein Tag schafft blos die Bedürfnisse des nächstfolgenden Tages, kein Sparpfennig erübrigt und im Alter sind schwiele Hände, gebeugte Nacken, Gebrechen des Körpers und Geistes für Viele die einzigen Früchte der Arbeit, die sie geerntet und volle Armuth das Los, das ihnen für ihre letzten Lebens­jahre beschieden ist. Für diese Invaliden der Arbeit sorgt stets die christliche Barmherzigkeit. Für arme Bürger lauten alle Spenden und Gaben, welche dem Bürgerspitale zufließen, für arme Bürger waren die Geschenke gewidmet, von welchen das neue Versorgungshaus gebaut wurde, für arme Bür­ger find also auch zunächst die Räumlichkeiten der neuen Anstalt bestimmt.

Nebst diesen ganz Armen gibt es aber manche Bürger, die sich für die Tage des Alters und der Erwerbsunfähigkeit ein kleines Vermögen erhalten haben. Sie wünschen nichts sehnlicher, als damit bis ans Ende ihrer Tage auszureichen, sie beobachten eine Sparsamkeit, die an Entbeh­rung gränzt, sie haben eine Kraft der Entsagung auf Alles, was das Menschenherz erfreut, und dabei eine Zufriedenheit mit ihrem Lose, die von einem wahrhaft sittlichen Werthe dieser Personen Zeugniß gibt. Ungeachtet dessen reicht im Privatleben das Erträgniß ihres Vermögens allein nicht aus, von Jahr zu Jahr schwindet das Capital, und oft im hohen Alter müssen solche Personen die Barmherzigkeit ihrer Mitbürger in Anspruch nehmen.

Eine Unterstützung dieser Bürger derart, daß es ihnen möglich wird, mit ihrem kleinen Vermögen sich ihr Fortkommen zu sichern, setzt sich das Pensionat im neuen Bürger-VersorgungsHause zum Zwecke, wohin solche Bürger gegen eine Entschädigung ausgenommen und verpflegt werden sollen. Die Entschädigung ist so billig als möglich gestellt, und nur eine öffentliche Anstalt, wie das Bürgerversorgungshaus, ist in der Lage

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