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«berechnete Löhne). Obwohl für die Zwecke dieser Untersuchung es gleichgiltig war, ob die Lohnsumme von der Arbeiterin oder U bezogen wurde, haben wir doch diese Trennung vorgenommen, um keinen Zweifel an der Correctheit des Materielles aufkommen zu lassen. In die eine Gruppe entfallen 283, in die zweite 509 Arbeiterinnen. Die Lohnperioden, auf welche sich die Erhebungen erstrecken, umfassen die Jahre 18^9. Aus diesen Zusammenstellungen, deren Details man in den im Anhange abgedruckten Tabellen entnehmen wolle, ergibt sich, daß die große Masse aller Arbeiterinnen, zwischen 70 und 74 Percent, Lohne bezieht, die zwischen sl. 3.-36 und 5'28 in der Woche schwanken. Diese, durch die individuellen Angaben reichlich bestätigten und umge­kehrt auch die bestätigenden Ergebnisse des Materielles der Unfallver- sicherungs-Anstalt stimmen auch mit jenen Thatsachen überein, welche die Handels- lind Gewerbekammer in Wien in ihrem Ouinquennalberichte pro 1890 veröffentlicht hat, wonach die in der letzten Augustwoche des Jahres 1891 in den Groß- und Mittelbetrieben Wiens an Arbeiterinnen gezahlten Löhne sich in der Weise vertheilten, daß von sämmtlichen Arbeiterinnen entfallen:

Aus die Nhnt'ategorie

unter Gulden 3 3 5 56 63 810 1012 über 12

in Großbetrieben Percent 5., 13., 25., 15.7 5.z 3.7 1.^

Mittelbetrieben 8.5 39.7 26 .z I6.2 6.« 2.» O.s

Weit welliger gleich als die Löhne ist die Lebenshaltung. Denn

diese hängt naturgemäß von den Familienverhältnissen der einzelnen Arbeiterin ab. Wenn z. B. der Mann wöchentlich sl. 16 verdient und eine Mutter zu Hause nicht blos die Wirthschaft besorgt, sondern noch einen Beitrag znr Wohnung zahlt, so würde z. B. die Expertin Nr. 1 sich in verhültnißmäßig günstiger Lage befinden, selbst wenn sie nicht als besonders qualisieirte Arbeiterin den hohen Wochenlohn von sl. 10 verdienen würde. Zwischen diesem behaglichen Leben und dem Leben der armen Ziegelarbeiterin «Nr. 91), die im Winter mit ihrem Manne wöchentlich sl. 7 verdient und mit diesem Lohne noch eine alte Mutter und sieben Kinder erhalten soll, gibt es unendlich viele Abstufungen ill der Lebenshaltung, von denen uns die Enquste eine ganze Reihe von Beispielen gibt. Im Mittelpunkt des Interesses liegt es natürlich, welches die Lebenshaltung einer Arbeiterin ist, die von keiner Seite eine Unterstützung bekommt und auch selbst keine ungewöhnlich hohen Lasten zur Unterstützung Anderer zu tragen hat. Es wurden deshalb einige Fälle ausgesucht, in denen dies nicht blos zutrifft, sondern in denen auch die Expertinnen ziemlich genaue Angaben über die Art und Kostspieligkeit ihrer Ernährung machten, so daß sich in groben Umrissen auch ein Haushaltungsbndget aufstellen läßt.

Expertin N r. 0 6, Kleidermacherin, ist beiläufig fünf Monate außer Beschäftigung. In der übrigen Zeit (Saison) arbeitet sie von .3 Uhr Früh bis 7 Uhr Abends im Geschästslocale und dann noch zu Hause bis 1 Uhr Nachts. Sie verdient dann sl. 1'40 bis st. I'OO pro Tag. Sie zahlt für ein Bett in einem Zimmer, wo noch drei andere Personen «^darunter ein Ehepaar« schlafen, wöchentlich sl. 1. Sie gibt für das Frühstück 10 kr., das Mittagessen (Suppe, Fleisch und Gemüse) 20 kr. und für das Nachtmahl «Dhee und Butterbrot