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rinnen bleiben, ob's ihnen recht ist oder nicht.Wenn's Ihnen nicht paßt^ so gehen Sie ganz!" gibt ihnen der Herr zur Antwort.

Vorsitzender: Was ist sür Ueberstunden bezahlt worden? Exp. Nr. 12: Derselbe Stücklohn.

Vorsitzender: Haben Sie da so viel erzeugen können wie während des Tages? Exp. Nr. 12: Das bleibt sich gleich.

Vorsitzender: Trotzdem Sie ermüdet waren? Exp. Nr. 12: Mein Gott, da hilft nichts, man muß halt arbeiten.

Vorsitzender: Hat es noch andere Strafen gegeben, außer für das Zuspätkommen? Exp. Nr. 12: Ja, wenn z. B. ein Stück Papier ruinirt wird. Die Abziehern, reißt einen Streifen ein, sie kann nichts dafür, es heißt einfach, wie es dem Herrn einfällt:Das kostet 10 kr., das müssen Sie zahlen." Wenn sich eine Arbeiterin steift und sagt, das thut sie nicht, so heißt's:Ich schmeiß' Sie hinaus über die Stiege, daß Sie die Haxen in die Höh' strecken." So drückt er sich aus.Sie Luder, Sie niederträchtiges, Sie Viech, Sie Schwein, Sie!"

Vorsitzender: Ist das häufig vorgekommen, oder war das nur eine Ausnahmserregung? Exp. Nr. 12: Das sind noch die schönsten Namen, es sind noch viel schlechtere.

Vorsitzender: Haben Sie dort eine Arbeitsordnung gehabt? Exp. Nr. 12: Ja, aber die wird natürlich vom Herrn aus nicht beachtet. Sie ist an der Mauer angeklebt.

Vorsitzender: Wie ist es mit den Pausen? Exp. Nr. 12: Nur Mittags. Bei den Stückarbeiterinnen ist keine Mittagspause. Sie werden sehr schlecht gezahlt und kommen nicht einmal aus den Wochenlohn, wenn sie sich die Mittagsstunde gönnen. Sie muß fleißig den ganzen Tag arbeiten, wenn sie den Wochenlohn verdienen will. (Auf Befragen des Vorsitzenden.) Die Werkstätte wird zu Mittag nicht gesperrt. Wenn viel zu thun ist, wird auch an Feiertagen gearbeitet. An Sonntagen geschah es nur einmal. Eine besondere Vergütung wird für die Sonn- und Feiertagsarbeit nicht gewährt. Die Kündigungsfrist beträgt acht Tage, wird aber nicht eingehalten. Ich möchte noch erwähnen: Ewer Arbeiterin ist einmal passirt, daß ein Stoß Cartons umgefallen ist, und der Herr hat sie genommen und an den glühenden Ofen geschmissen. Er hat sie beim Genick genommen und hat gesagt:Sie Luder, Sie niederträchtiges, ich schmeiß'Sie hinaus," und hat sie hingeworfen, daß Sie an den glühenden Ofen gefallen ist und sich dabei das Kleid verbrannt hat.

Vorsitzender: Ist sie ausgetreten? Exp. Nr. 12: Ja.

Vorsitzender: Ist das nicht zur Anzeige gekommen? Expertin dir. 12: Ja, sie war bei Gericht, auch ich war bei Gericht. Ich habe immer fort wollen, weil der Verdienst so schlecht war; ich bin so oft dagesessen und habe mir während der Zeit 20 Paar Strümpfe gestrickt, die ich noch heute zu Hanse habe. Am Samstag ist man mit fl. 2, 3, 3'50 weggegangen. Wenn man als Borarbeiterin fl. 4 hat, ist man scyon sehr gut daran. Wenn ich aber habe weggehen wollen, hat die Frau immer gesagt:Lassen Sie's gehen, die nächste Woche haben wir wieder sehr viel zu thun, so daß'wir bei der Nacht arbeiten müssen." Wie ich mir's aber nicht mehr habe aus­reden lassen, fortzugehen, und mein Buch verlangte, habe ich mir's bei Gericht holen müssen, und er hat nur ausdisputiren wollen, ich habe meine achttägige Kündigungsfrist nicht gemacht.

Vorsitzender: Wie steht es denn mit der Ernährung? Expertin Nr. 12: Weil sich die Mädchen nur wenig verdienen, so wärmen sie sich nur zu Mittag den Kaffee, oder sie kaufen sich um 3 kr. Kraut und ein Laberl". Mehr können sie sich nicht gönnen.

Vorsitzender: Wie ist es mit dem Frühstück? Exp. Nr. 12.